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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 17.5.2010


„Erziehung zur Mündigkeit“ – ein echter Fortschritt der Erziehungsgewalt

1.

Seit dem Bekanntwerden von massenhaftem Missbrauch der Erziehungsgewalt in katholischen und reformpädagogischen Internaten ist die Öffentlichkeit aufs Heftigste mit einer Diskussion beschäftigt, in der endgültig mit den Restbeständen des alten Denkens und Handelns in der Pädagogik abgerechnet wird. Als Meilenstein der heute angebrachten Auffassung der Erziehungsgewalt gilt die aus dem Jahr 2000 stammende Änderung des Paragrafen 1631 BGB , die lautet:

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Zur allgemeinen Erleichterung gibt der als „Watschenbischof“ enttarnte Hochwürden Mixa sein Amt auf und die katholische Kirche verpflichtet sich auf die lückenlose strafrechtliche Verfolgung von bisherigen und zukünftigen Übergriffen ihrer Priestertruppe. In der Süddeutschen Zeitung ruft Herr Prantl das Ende der „Eiszeit der Erziehung“ aus und feiert das neue Zeitalter der Erziehung zur Mündigkeit , wo das Kind „wie es ihm gebührt, als Subjekt behandelt“ wird. Zur Zufriedenheit über den Sieg der Gewaltfreiheit in der Erziehung sehen wir allerdings keinen Grund. Immerhin besteht der Inhalt der Erziehung darin, ein für diese Gesellschaft nützliches Mitglied zu formen, egal wie dabei der Nutzen für den einzelnen aussieht. Das verheißt jedenfalls nichts Gemütliches – und schon gar nicht für Kinder.

2.

Auch wenn nicht bestritten werden soll, dass es für die ein Vorteil ist, wenn jetzt noch einmal in aller Form die körperliche Gewalt als Erziehungsmittel in Acht und Bann getan wird - endgültig verabschiedet wird damit ein pädagogisches Konzept, in dem Prügel, Ohrfeigen, Kopfnüsse als verdiente Strafe für Verfehlungen der Schüler in Ordnung gingen. Man verließ sich offensichtlich nicht darauf, dass die Jugendlichen die Unterordnung unter die Anforderungen von Schule und Gesellschaft ganz freiwillig hinkriegen. Und da man andererseits von der Notwendigkeit ihrer Anpassung an die gesellschaftliche Ordnung überzeugt war, hatte der Begriff „Erziehungsgewalt“ für sie etwas Selbstverständliches. Die Erzieher hielten es für unvermeidlich, dass dem unvernünftigen, also noch nicht hinreichend an die herrschende Realität angepassten Willen nötigenfalls mit der Drohung und Anwendung überlegener Gewalt der Respekt vor Autoritäten beigebracht wurde. - Solche Methoden der Erzwingung von Gehorsam sind – mit dem Hinweis auf die Würde des Kindes - nicht mehr erlaubt. Denn heutzutage lautet das Erziehungsziel nicht Unterwerfung oder Anpassung, sondern „Mündigkeit“. Das allerdings macht die Sache noch schlimmer.

3.

Denn was ist mit „Mündigkeit“ gemeint? Diese wesentliche Qualifikation des Bürgers in der Demokratie besteht darin, dass er im selbständigen Sich-Behaupten in der Welt des Kapitalismus, wie sie eingerichtet ist, also in der Konkurrenz ums Geldverdienen, seinen Erfolg und seine Selbstverwirklichung als Subjekt sucht. Zwar sind alle Bedingungen, unter denen er seine Chance sucht, vorgegeben und alles andere als eine Erfolgsgarantie. Wenn er sich um einen Arbeitsplatz bemüht, steht er in Konkurrenz mit anderen Bewerbern. Ob er sich gegen diese durchsetzt, hängt ganz von den Nutzenerwägungen anderer ab, die seinen Arbeitsplatz einrichten und seine Bezahlung festlegen. An deren Kalkulation werden jetzt seine Fähigkeiten gemessen, wenn zu entscheiden ist, ob er sich nützlich machen darf. Es ist also eine gehörige Portion Anpasssungswillen, ein ziemlich radikaler Opportunismus, gefordert für den Erfolg unter den Bedingungen der Konkurrenz.

Zum mündigen Bürger gehört aber noch mehr. Sein Interesse, in der Konkurrenz seinen persönlichen Erfolg zu suchen, wird nämlich gar nicht ohne weiteres gelten gelassen, sondern von ihm wird verlangt, eine eigenartige Stellung dazu einzunehmen. Wenn hierzulande über Interessen geredet wird, kommt komischerweise sogleich die Weisheit auf den Tisch, dass man auch mal „zurückstecken“ können muss, und zwar wegen der Gemeinschaft, in der man lebt. In der demokratisch verfassten Gesellschaft gilt also die Bereitschaft, seine Interessen zurückzunehmen, zu relativieren, als vernünftig, nur dann ist man „reif“ für das gesellschaftliche Leben. Mündigkeit ist die moderne Fassung von „Denk doch auch an die anderen“, aber nicht als von außen aufgezwungenes Sollen, sondern als ein aus der eigenen Einsicht folgendes Programm. Warum die Interessen aller im Gegensatz zueinander stehen, so dass immer jemand zurückstecken muss, wenn ein anderer sich durchsetzt – das ist merkwürdigerweise kein Thema, wenn diese Haltung gelobt wird. Der Bürger fordert bei der bedingungslosen Auslieferung seiner Interessen an die Konkurrenz von sich selbst, dies durch die Bereitschaft zum Zurückstecken zu ergänzen. Er behauptet zu wissen, dass die Relativierung des Interesses eine allgemeingültige Notwendigkeit im menschlichen Zusammenleben ist.

Es ist nicht schwer zu sehen, dass es sich bei dieser intellektuellen Leistung um eine moralische Einbildung handelt, mit deren Hilfe man die schädlichen Wirkungen der Konkurrenz selbstbestimmt und mündig hinnehmen kann: als Wirkungen eines Gesetzes, das man kapiert hat. In dieser Sichtweise wird aus der wechselseitigen Abhängigkeit gegensätzlicher Interessen – im Kopf und nur da - eine Gemeinschaft, in der jeder auf den anderen Rücksicht nimmt. Mit dieser moralischen Weisheit unterwirft sich der mündige Bürger aus eigener Einsicht der staatlichen Gewalt, die alle aufs Konkurrieren festlegt und die Gegensätze der Konkurrenz rechtsstaatlich regelt. Er denkt sich die Staatsgewalt als Instanz, die dankenswerterweise alle Mitglieder der „Ellenbogengesellschaft“ zur Rücksichtnahme zwingt. Mit dieser geistigen Ausstattung ist er komplett, der mündige Bürger.

Eine positive Einstellung zur Konkurrenz ist eine geistige Leistung, die nicht selbstverständlich ist. Dazu trägt die Schule – mit der modernen Erziehung zur Mündigkeit – einiges bei.

4.

Und zwar durch eine Konkurrenzveranstaltung eigener Art. Anhand ihrer Leistungen beim Erwerben und Wiedergeben des Lernstoffs werden die Schüler ständig miteinander verglichen. Die dabei festgestellten bzw. hergestellten Unterschiede werden als Unterschiede ihrer Fähigkeiten festgehalten und bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob sie zu weiteren Bildungsmöglichkeiten zugelassen oder von ihnen ausgeschlossen werden. Von den Ergebnissen dieser Selektion hängt die Berechtigung zum Zugang zu den verschiedenen Abteilungen der Berufswelt ab.Die Schulpflichtigen sind mit ihren Bemühungen um das Lernpensum in eine Konkurrenz gegeneinander versetzt, deren Ergebnisse über ihre „Lebenschancen“ entscheiden. Das ist die wirkliche Funktion der schulischen Bildung „fürs Leben“.Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung lernt der Schüler, aus sich und seinen Fähigkeiten etwas zu machen, um sich gegen die anderen durchzusetzen – und zwar unter den vorgegebenen Bedingungen.

Niemand würde auf die Idee kommen, dieses Sich-Einlassen auf einen Leistungsvergleich anhand vorgegebener Konditionen als Einüben in Gehorsam zu bezeichnen. Denn es sind ja die ganz persönlichen Fähigkeiten des einzelnen Schülers, die hier ermittelt werden sollen – und die Bewertung seiner Leistung ist „objektiv“, insofern sie möglichst differenziert seine Fähigkeiten misst. Wenn dann mit dieser Bewertung ein Stück weit über seine weiteren Bildungs- und Lebenschancen entschieden wird, dann ist mit dieser Methode behauptet, dass das Ergebnis der Selektion ihm gerecht wird, er also den zu ihm passenden Platz in der Gesellschaft einnimmt, sei es als Manager oder als Hartz-4-Empfänger.

Dass bei dieser Veranstaltung die Erziehung zur Mündigkeit nicht zu kurz kommen darf , dafür steht der Lehrer mit seiner pädagogisch ausgebildeten Persönlichkeit ein.

5.

Seine verantwortungsvolle Arbeit besteht darin, zwei Aufgaben zusammenzukriegen: zum einen anhand des Stoffs, den er im Unterricht vermittelt, den für die schulische und berufliche Karriere der Jugendlichen bestimmenden Leistungsvergleich durchzuführen; und sich bei dieser Sortierung der Kinder dafür zu verbürgen, dass die folgenreichen Bewertungen ihrer Leistungen ihnen und ihren Fähigkeiten gerecht werden. Da bildet sich mancher Lehrer ein, einen besonderen „pädagogischen Eros“ zu besitzen, der darin besteht, mit Zensuren, Klausuren und Zeugnissen nichts anderes vorzuhaben, als die verborgenen einmaligen Fähigkeiten und Begabungen der Schülerindividuen zu ermitteln und zu entwickeln. Seine persönliche Autorität soll gewährleisten, dass der täglich veranstaltete Notenstress mehr ist als herzloses Sortieren. Dass der ganze Notenzirkus allein der Gerechtigkeit dient, ist die eine Botschaft der Erziehung zur Mündigkeit.

Die zweite besteht in dem paradoxen Anspruch, dass die Konkurrenz der Gemeinschaft förderlich sein solle. Derselbe Lehrer, der mit seinen Noten für eine Leistungshierarchie sorgt, legt Wert darauf, dass die so hergestellten Unterschiede nicht zu Feindseligkeiten führen, sondern als Ermunterung zu gemeinsamem Weitermachen verstanden werden. Es ist schon eine ziemliche Quadratur des Kreises, woran er sich da abarbeitet: Genau so wichtig wie die von ihm hergestellten Leistungsunterschiede soll das täglich gelebte Wir-Gefühl der Schüler sein.

Damit erhält das Gegeneinander der Schüler einen höheren Zweck. Ihre Konkurrenz erscheint als Streben der Schul- Gemeinschaft nach gemeinsamen Werten. So wird die Konkurrenz in ihren feindseligen Auswüchsen moralisch gebremst.

Es ist klar, dass in diesem demokratischen Verhältnis zwischen Lehrer und Schülern der Einsatz persönlicher Gewalt unpassend ist. Dieses Erziehungsmittel ist ja ineffektiv, wenn es um die Einübung des freiwilligen Mitmachens in der Gemeinschaft geht: Prügel heben den Gegensatz zwischen schulischen und gesellschaftlichen Anforderungen und dem Willen der Kinder nicht auf, sondern bekräftigen ihn. Der Erziehung zur Mündigkeit geht es dagegen gerade darum, diesen Gegensatz, eben die Erziehungsgewalt zum Verschwinden zu bringen, und sie ist so weit erfolgreich, wie die Schüler sich dazu „motivieren“ lassen, ihre Behauptung in der schulischen Leistungskonkurrenz zum persönlichen Anliegen zu machen und darin der Gemeinschaft zu dienen. So „lernen sie für das Leben“, nämlich in den Anforderungen der kapitalistischen Arbeitswelt - oben und unten - ihre höchstpersönliche Chance zu finden und in dem Ergebnis, wie immer es ausfällt,den ihnen – als Subjekt! - gerecht werdenden Beitrag zur Gemeinschaft zu sehen. Also ein wirklicher Fortschritt – diese gewaltfreie Vereinnahmung des freien Willens durch die demokratische Schule! Sie macht den Einsatz persönlicher Gewalt glatt überflüssig!


© GegenStandpunkt Verlag 2010