GegenStandpunkt – Kein Kommentar im Freien Radio für Stuttgart vom 29. April 2009
Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 4. Mai 2009
In der EU gibt es geschätzte 8 Millionen illegale Einwanderer, die dort leben und arbeiten, ohne das zu dürfen. Es gibt Arbeitgeber, die sie brauchen können, und zwar gerade deswegen, weil Leute, die illegal leben, doppelt erpressbar sind: Sie müssen arbeiten, um zu überleben, dürfen sich aber nicht erwischen lassen, weder beim Arbeiten noch beim Leben. Das hat für die Arbeitgeber einen unschätzbaren Vorteil. Leute, die sich verstecken müssen, sind ihnen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Und so sehen die Arbeitsbedingungen dann auch aus. Nach offiziellen Ermittlungen der EU-Kommission sind sie "besonders ausbeuterisch", Schönheiten wie "Zwangsprostitution" und "illegale Beschäftigung von Minderjährigen" sind an der Tagesordnung. Als Saisonarbeiter im Bau, als Erntehelfer in der Landwirtschaft, als Hausangestellte, Krankenpfleger und Sexsklaven leisten die Illegalen wertvolle Dienste, die sich für ihre Arbeitgeber oft doppelt lohnen. Schließlich ist es gängige Praxis, den Illegalen nach getaner Arbeit den versprochenen Lohn vorzuenthalten. Wenn die Betroffenen frech werden und auf Bezahlung bestehen, nutzen die Arbeitgeber deren illegalen Status aus und melden sie den Behörden. Kommt es dann zur Abschiebung, ist das für die Arbeitgeber sehr praktisch: Sie sind ihrer Zahlungspflichten ledig, der aufgelaufene Lohn entfällt.
Solche skandalösen Zustände können EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament nicht mehr mit ansehen. Sie beschließen, den Ausbeutern das Handwerk zu legen. Eine "Richtlinie" für die nationalen Gesetzgeber legt fest, dass
"der Arbeitgeber verpflichtet (sein sollte), Drittstaatsangehörigen ausstehende Vergütungen für geleistete Arbeit zu zahlen sowie fällige Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten."
Diese Richtlinie feiern die EU-Verantwortlichen als soziale Wohltat, und eine karitativ eingestellte Öffentlichkeit sieht das genauso. Endlich wird Schluss gemacht mit der "rücksichtslosen Lohnsklaverei", die die Elenden dieser Welt, die es irgendwie nach Europa geschafft haben, sich gefallen lassen müssen.
Bei so viel sozialem Gewissen will der politische Zweck der ganzen Angelegenheit niemandem mehr auffallen. Dabei machen Europas Innenpolitiker aus dem, was sie mit dieser Richtlinie tatsächlich verfolgen, gar kein Geheimnis. Die Überschrift lautet:
"Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen."
"Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt" - denen soll ein "gerechter Lohn für ein gerechtes Tagwerk" gesichert werden? Das Gegenteil ist der Fall! Indem die Arbeitgeber mit Sanktionen bedroht werden, sie also von solchen illegalen Beschäftigungsverhältnissen abgeschreckt werden sollen, wird als Folge davon den Illegalen jede Aussicht auf eigenen Lebensunterhalt genommen. Der gesetzliche Kampf gegen irreguläre Arbeitsbedingungen und Betrug um Lohnzahlungen bezweckt nicht eine Ausbeutung im Rahmen europäischer Standards. Die Maßnahme packt umgekehrt scharf kalkulierende Unternehmer bei den Vorteilen, die sie sich von Dienstkräften ohne Aufenthaltsrecht versprechen können. Die Verpflichtung auf ein reguläres Entgelt für ganz irregulär Beschäftigte läuft in Wahrheit darauf hinaus, solche Beschäftigung überhaupt zu unterbinden, und zwar indem den Arbeitgebern die Kosteneinsparung auf der einen Seite mit Geldbußen auf der anderen vergällt wird:
"Zur Durchsetzung des allgemeinen Verbots und als Abschreckung gegen Zuwiderhandlungen sollten die Mitgliedstaaten angemessene Sanktionen vorsehen. Dazu gehören Geldbußen und Geldstrafen sowie Beiträge zu den Kosten der Rückführung von Drittstaatsangehörigen ohne legalen Aufenthalt." Daneben gibt es
"die Möglichkeit, geringere Geldbußen und Geldstrafen für Arbeitgeber vorzusehen, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, die eine Person zu privaten Zwecken eingestellt haben."
Diese Bestimmung ist eine nette Geste gegenüber Privatpersonen, die aus Not, etwa zwecks Versorgung eines Pflegefalls in der Familie, oder aus mildtätiger Gesinnung ein armes Schwein etwas verdienen lassen. Davonkommen sollen aber auch die nicht. Und wenn professionelle Arbeitgeber illegalen Immigranten einen Gelderwerb verschaffen, ganz gleich zu welchem Lohn, dann soll es für die ganz dick kommen: Sie werden von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen und erhalten keine Subventionen mehr. In schweren Fällen kann die Firma geschlossen werden.
Dabei gehen die EU-Politiker davon aus – schreiben das aber selbstverständlich nicht in ihre Richtlinie hinein –, dass der Schaden für die Arbeitgeber sich in engen Grenzen hält: Schließlich verfügt der eigene Staatenclub über mehr als genügend Armutsgestalten, die sich, freilich innerhalb der Grenzen der Legalität, aber im Endeffekt dann doch genauso gut ausbeuten lassen wie die von außen Zugereisten. Was die Politiker dafür, wie zum Hohn, in ihre Richtlinie hineinschreiben, sind Zusatzbestimmungen, die dem politischen Zweck wieder einen sozialen Anstrich verpassen. Ein ganz kleines Schlupfloch wird nicht absolut dicht gemacht: Wer Illegale berät, z. B. in der Frage, wie sie an ihren Lohn herankommen, soll damit nicht automatisch "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" geleistet haben - eine Großzügigkeit, die nur betont, dass ansonsten keine Rücksicht vorgesehen ist.
Der politische Zweck kommt zwar sozial verbrämt daher, wird aber auch in aller Deutlichkeit ausgesprochen:
"Ein wichtiger Anreiz für die illegale Einreise in die EU besteht darin, dass es in der EU möglich ist, eine Beschäftigung zu finden, auch ohne den erforderlichen Rechtsstatus zu besitzen. Die Bekämpfung von illegaler Einwanderung und illegalem Aufenthalt muss daher auch Maßnahmen zur Verringerung dieses Anreizes einschließen..."
Die Richtlinie leistet einiges dafür, diesen Anreiz aus der Welt zu schaffen: Sie packt das Übel ganz sozial bei der Wurzel, nämlich bei den Arbeitgebern, die - natürlich wegen ihrer Kostenkalkulation - den Illegalen ermöglichen, sich in Europa einzuhausen.
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Die EU-Behörden sehen sich gehalten, den Adressaten ihrer Richtlinien, den nationalen Gesetzgebern, deren rechtliche Unanfechtbarkeit zuzusichern. Das ist einerseits eine juristische Formalität. Sie hat in dem Fall andererseits einen gewissen Aufklärungswert für alle, die geneigt sind, Rechte mit Wohltaten zu verwechseln und Menschenrechte mit einem Lebensmittel. Den "Drittstaatenangehörigen" ein Überleben innerhalb der EU unmöglich zu machen, befindet sich - so die beruhigende Mitteilung aus Brüssel - in vollem Einklang mit den Menschenrechten:
"Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten sowie den Grundsätzen, die insbesondere mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden…" (Artikel 16, 20, 21, 47 und 49 der Charta)
So sehr die illegalen Zuwanderer auch traktiert werden, in den Genuss ihrer Grund- und Menschenrechte kommen sie allemal. Das wird sie freuen.
© GegenStandpunkt Verlag 2009