Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 10. Dezember 2007
GegenStandpunkt – Kein Kommentar! im Freien Radio für Stuttgart vom 12.Dezember 2007
Ein deutscher Knabe und ein englisches Mädchen im Pubertätsalter treffen sich im Urlaub in der Türkei. Sie trinken eins und finden zusammen mit Gleichgesinnten ein Hotelzimmer, wo es zu einer sexuellen Interaktion kommt, die von der einen Seite immer noch als verschärftes Knutschen, von der anderen inzwischen als "sexueller Missbrauch" interpretiert wird.
Was aus einem altersgerechten Traumurlaub in der Folge so alles werden kann! Demnächst womöglich sogar ein
"Fall für den Europäischen Gerichtshof. Nachdem die türkischen Richter in Antalya erneut eine Haftbeschwerde abgelehnt haben, ziehen Marcos Anwälte vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Falls die Straßburger Richter zu der Erkenntnis gelangen sollten, dass die Haftbedingungen Marcos Grundrechte verletzen, könnte ein Eilverfahren angeordnet werden. Marco bliebe dann möglicherweise von der Haft verschont. Da die Türkei zu den Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention gehört, wäre für sie das Urteil des Gerichtshofs bindend." ("Focus" – online)
Erinnern wir uns, wie es dazu kommen konnte: Die erste Komplikation tritt allein schon deswegen auf, weil der dumme Bub in seinem Fummelwahn offensichtlich vergessen hat, sich vom Objekt seiner Begierde vor dem ersten Kuss den Personalausweis zeigen zu lassen. Dann hätte er nämlich festgestellt, dass das englische Mädchen gerade erst dreizehn Jahre alt war, als es sich von ihm anmachen ließ. Die zweite Komplikation rührte daher, dass der britische Teenie offenbar unter einem frühreifen Gewissen leidet und daheim alles, und vielleicht noch ein wenig mehr, erzählte.
Die zweite deshalb, weil man heutzutage offenbar in englischen Touristenfamilien überkommene Erziehungstechniken schleifen lässt: Das Mädchen wird nicht ausgiebig geschimpft und bekommt nicht etwa Hausarrest oder gar Ohrfeigen. Stattdessen eine peinlich Untersuchung durch einen türkischen Arzt am Tatort und einen ehrgeizigen Rechtsanwalt. Auch den beteiligten Jungmann knöpfen sich die Eltern nicht persönlich vor. Die sind vielmehr der Auffassung, ihrem Kind, das sie sich nur als willenloses Opfer vorstellen wollen, sei neben einer unerwünscht frühen privaten Erfahrung etwas Spezielles zugestoßen: Ein Unrecht nämlich, auf das man mit den zeitgemäßeren Techniken der Zivilgesellschaft zu reagieren habe, mit einer Anzeige bei der zuständigen Justiz zum Beispiel.
Vielleicht sind die englischen Eltern aber auch so berechnend, dass es ihnen gerade recht wäre – der orientalischen Örtlichkeit wegen –, den jugendlichen Unhold aus Deutschland vor einen hoffentlich besonders strengen Richter bringen zu können: einen original türkischen Kadi.
Damit sind die Zutaten für die größte annehmbare Komplikation im Gefolge eines eher intimen Ereignisses zusammen: Die private wird zu einer Staatsaffäre. Die Bundesregierung erwägt, der anhängigen Klage ihres Jungstaatsbürger in Straßburg als Nebenkläger beizuspringen. In der deutschen Hauptstadt spekuliert der "Tagesspiegel":
"Deutschland könnte der von Marcos Anwälten angekündigten Individualklage laut Artikel 36 der Konvention beitreten, weil die Beschwerde sich gegen einen anderen Staat richtet. In solchen Fällen wird das Land, aus dem der Kläger stammt, automatisch über die Möglichkeit informiert, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Sollte Deutschland sich dafür entscheiden, könnten Vertreter der Bundesregierung an den Anhörungen im Straßburger Gericht teilnehmen und Einsicht in die Akten bekommen."
Es ist schon unangenehm genug, wenn plötzlich rechtlich gewürdigt wird, was eigentlich für niemandes Würdigung, mit Ausnahme der der Beteiligten, vorgesehen war; wenn also ein persönlich gar nicht involvierter Staatsanwalt oder Richter anfängt, sich einzumischen und aktenkundig zu machen, worum es sich bei einem intimen Getümmel eigentlich und in strafrechtlicher Hinsicht gehandelt haben soll. Die Eltern, rachsüchtig und offenkundig mehr um die Rechts- als die Gemütslage ihrer Tochter besorgt, und ihr türkischer Anwalt behaupten entschieden, es könne sich, trotz anderslautender Zeugenauskünfte, nur um Kindesmissbrauch und Vergewaltigung gehandelt haben. Das wiegt schwer; und weil der Angeschuldigte als Urlauber naturgemäß über keinen festen Wohnsitz in der Türkei verfügt, wurde er in Untersuchungshaft genommen, damit er sich nicht dem anstehenden Verfahren und möglicher Strafe entziehe.
Noch unangenehmer wurde die Sache darüber, dass sie, einmal im Visier des staatlichen türkischen Strafanspruchs, wegen der Nationalität des Angeschuldigten in Windeseile aus einer pubertären Sexualhandlung zu einer zwischenstaatlichen Affäre wurde, also politischen Handlungsbedarf erzeugte: Marco ist schließlich deutscher Staatsbürger, weshalb sich deutsche Politiker und Diplomaten um die Sache kümmern. Das regt dann entsprechend auch die zuständigen türkischen Instanzen auf und zum kräftigen Dagegenhalten an. Die deutschen Behörden prüfen die rechtlichen Umstände, die Haftbedingungen, fragen sich und die türkischen Zuständigen, ob das denn alles sein müsse, und mischen sich in ein laufendes, rechtsstaatliches Verfahren ein, das sie von Haus aus – es geht hier um die Türkei! – nicht für so übermäßig rechtsstaatlich halten: Schließlich reden die EU-Staaten den Türken schon jahrelang ins Gewissen, sie sollten ihren Rechtsstaat nach abendländischem Vorbild reformieren. Dass die das bis heute nicht richtig hingekriegt haben sollen, weshalb sie auch vorläufig nicht in die EU aufgenommen werden könnten, weiß doch eigentlich jedes deutsche Kind. Dass sie sich jetzt plötzlich, in diesem Fall, so anstellen, sich auf Recht und Gesetz und die Unabhängigkeit der Justiz berufen und einen deutschen Marco einbuchten, anstatt ihn auf deutsches diplomatisches Stirnrunzeln hin einfach laufen zu lassen, das findet man in Marcos Heimat nicht amüsant. Typisch ein Leser auf der Website des "Focus":
"Einfach ein Skandal, was da passiert. Oder auch nur Politik? Immerhin wollen die Briten die Türken unbedingt in der EU haben. Um wen wohl zu schwächen? Was macht eigentlich unser hochgelobter Außenminister?"
Der lässt vor dem bislang letzten Gerichtstermin in Antalya eine Sprecherin des Auswärtige Amtes "die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass endlich substanziell verhandelt wird."
Zuvor schon hatte die deutsche Kanzlerin den Fall ihres wegen des Verdachts auf "sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen" in der Türkei einsitzenden Jungbürgers zur Chefsache erklärt und wandte sich mit der "dringenden Bitte" an die Regierung in Ankara, sich endlich in die Unabhängigkeit ihrer Justiz einzumischen und für die "sofortige Freilassung" Marcos zu sorgen. Der Außenminister setzte dieses Ansinnen in einen praktikablen und konstruktiven Vorschlag um, wie man den Türken den Verzicht auf ihre Justizhoheit im eigenen Lande schmackhaft machen könnte:
"Das Angebot", so die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, "den Prozess in Deutschland weiterzuführen, steht nach wie vor. Bisher ist keine offizielle Reaktion darauf erfolgt."
Die Einwände von Freunden und Kennern internationaler Rechtslagen, die dahin gehen, dass es einem türkischen Jugendlichen unter der gleichen Anschuldigung in Deutschland ziemlich genau so erginge wie Marco in der Türkei, treffen zwar juristisch zu, sind aber aus deutscher Sicht unbeachtlich. Erstens wäre das ja dann ein Türke und kein Deutscher, was ja wohl einen ziemlichen Unterschied machen würde! Zweitens seien bei uns die Gerichte wirklich unabhängig und behaupteten es nicht nur, wie derzeit die türkischen, nur um unter diesem Vorwand ihr Mütchen an einem unschuldigen Deutschen zu kühlen und ihre nationalistischen Empfindlichkeiten auszuleben. Die seien nämlich der Grund dafür, dass sie sich plötzlich so überkorrekt benehmen, was man, wie gesagt, von denen sonst gar nicht kenne. Und deshalb gilt hierzulande die sonst gepflegte "politcal correctness" vorübergehend nicht mehr, derzufolge Frauen und Kinder immer die unschuldigen Opfer sind.
Stattdessen schreibt die deutsche Zivilgesellschaft demonstrativ gleichgültig gegen die laufende juristische Würdigung des Tatbestands unterstützende Transparente an Marcos Wohnort, zündet die üblichen Kerzen an und findet auch Medien, die darüber berichten und die deutsche Volksseele mit Bildern und teilnahmsvollen Reportagen über den "im Türkenknast schmorenden" jugendlichen Landsmann zum Kochen bringen. Die türkische Öffentlichkeit, nicht faul, hält auch ihre Demos ab, auf denen Bürger, empört über deutsche Einmischungen ins türkische Rechtswesen, in die Kameras schäumen.
Wie sollen da, fragt man sich angesichts all dessen besorgt, lernwillige junge Menschen in Deutschland, der Türkei oder England unter solchen Umständen in Ruhe ihren Interessen nachgehen und die Völkerfreundschaft pflegen?
Marco wurde kurz nach unseren Sendungen aus der Untersuchungshaft entlassen. Wir dokumentieren hier unseren Radiobeitrag in der Sendefassung. Siehe dazu auch "Zivil- und andere schlechte Gesellschaft gefährdet Jugendliche: Marco knutscht sich in den Knast" in GegenStandpunkt 3-07