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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 2. Juli 2007
GegenStandpunkt – Kein Kommentar im Freien Radio für Stuttgart vom 4. Juli 2007


Nachlese zum G-8-Protest:
Ein Lehrstück in Sachen Demonstrationsrecht

Da trafen sich die mächtigsten Staatsführer der Welt im Hochsicherheitstrakt von Heiligendamm, um ihre Verantwortung für die Welt zu demonstrieren, und einige Tausend Menschen nahmen sich glatt heraus, Protestdemonstrationen dagegen anzumelden. Daraus machte die deutsche Politik ihrerseits eine durchschlagende Demonstration in Sachen reibungsloser Ablauf ihrer Veranstaltung samt dazugehöriger Erledigung des Protestes.

Schon im Vorfeld des Gipfels wurde die Stimmung kräftig angeheizt: Mit dem Terrorismusverdacht stellte man die Demo-Organisatoren unter den denkbar höchsten Straftatverdacht. Immer wieder wurde vor Chaoten gewarnt, Wohnungen wurden durchsucht, Post ausgespäht, scharfe Grenzkontrollen durchgeführt und international koordiniert. Sogar dem Münchner Polizeipsychologen Georg Sieber fiel auf, wie martialisch sich die Staatsgewalt des Protestes annahm:

"Eine Eskalation bestand ja bereits, lange bevor das richtig anfing dort in Rostock. Was jeder sehen konnte, dass Polizeibeamte doch in sehr ungewöhnlicher Ausrüstung antraten, die konnte man glatt mit Marines im Irak verwechseln auf den ersten Blick". (Sieber in dradio.de)

Im Demonstrationsrecht ist alles einschlägig geregelt: Auch wenn Bürger sich gar nicht mit Waffen, sondern mit Transparenten versammeln wollen, stellt die Demokratie das grundsätzlich unter den Verdacht, sie könnten ihre Einsprüche gegen die Politik womöglich praktisch umsetzen wollen und den Übergang vom Spazierentragen ihrer Meinung zum Aufruhr im Sinn haben. Ihren Bürgern gesteht sie das gemeinschaftliche Vorzeigen einer Meinung nur unter dem Vorbehalt zu, dass die Meinung garantiert unmaßgeblich und vor allem ohne alle praktische Konsequenz bleibt. Alles andere wäre "Missbrauch des Demonstrationsrechts" und dagegen stellt sich der demokratische Staat mit seiner Gewalt. Politiker lassen sich in ihren Vorhaben durch die freie Meinungsäußerung aus Bürgerkreisen nicht beirren. Sie exekutieren die Staatsnotwendigkeiten und sind darin nur der Staatsräson verpflichtet, dazu sind sie ermächtigt worden. Sich beim Regieren vom Protest der Regierten beeinflussen zu lassen, wäre ein glatter Verstoß gegen das demokratische Prinzip, die Politik nicht Einzelinteressen unterzuordnen. So etwas lassen sich demokratische Machthaber nicht zuschulden kommen. Wo auch nur der Anschein wirklicher Behinderung staatlicher Unternehmungen aufkommt, gilt dies folgerichtig als "Nötigung" von Verfassungs- und anderen Organen – mit entsprechenden rechtsstaatlich abgesicherten Folgen. Dem "Druck der Straße" gibt ein verantwortungsvoller Politiker nicht nach, sondern Zunder.

So ist das in einer lebendigen Demokratie: Beim Entscheiden hat der Bürger nichts zu bestellen. Wo er gefragt ist, darf er den vorgeschlagenen Politfiguren sein Wahlkreuz schenken, und wenn er sich ungefragt zu Wort melden will, muss er durch massenhaftes Herumlatschen um öffentliche Aufmerksamkeit für seine werte Meinung nachsuchen. Wenn Demonstranten ihrer Unzufriedenheit durch spektakuläre Aktionen, symbolischen Widerstand oder Auseinandersetzungen mit der Polizei Nachdruck verleihen wollen, dann lassen sich regierende Kreise davon schon gleich nicht beeindrucken, vielmehr sind die Träger der Staatsgewalt sofort mit dem Aufschrei "Gewalt!" bei der Hand, womit der Inhalt des Protests jeglicher Befassung für unwürdig erklärt wird. Ein öffentlicher Auftritt kritischer Menschen geht nur dann in Ordnung, wenn es sich um einen Appell an die Herrschenden, um Hinweise auf Versäumnisse im Sinne ihrer Ziele oder um Warnungen vor – doch wohl unbeabsichtigten – Risiken und Nebenwirkungen ihrer Politik handelt, andernfalls gehört er sich einfach nicht.

Wenn die Kanzlerin sagt: "Wir nehmen den Protest sehr ernst", dann meint sie damit nicht das draußen stattfindende Niedermachen von Demonstranten, dann definiert sie vielmehr das, was Politiker für anständiges Protestieren halten wollen. Sie lobt die Demonstranten, die die Politik der G-8-Staaten als Bemühung um die Lösung der Weltprobleme betrachten, von den Mächtigen entschlossenes Handeln fordern und an sie appellieren, sie sollen ihre Beschlüsse doch bitte konsequenter durchsetzen – die liegen nach Ansicht der Mächtigen richtig und werden in Gestalt bekannter Schlagersänger auch vorgelassen. "Wir alle" – zumindest "wir Deutsche", hinsichtlich der Amerikaner sind Zweifel erlaubt und erwünscht – bemühen uns um die Rettung der Welt; so sollen gerade auch diejenigen, die die verheerenden Folgen der Weltpolitik der Gipfelteilnehmer kritisieren, die Lage begreifen. Dafür kriegt ein Teil des Protests, der dann "der ernst zu nehmende" genannt wird, Anerkennung. So machen Politiker klar, welchen Anspruch sie an die Demonstranten stellen, mit welcher Sorte Kritik man heutzutage allenfalls noch auf die Straße zu gehen hat. Wer mit dem Ruch der Gegnerschaft zur Politik der Staatslenker dieser inzwischen weltweit mit Demokratie und Marktwirtschaft gesegneten Welt demonstriert, begeht eine zu bekämpfende Ungehörigkeit.

Diesen ihren Kampf hat die Staatsgewalt zu einem Lehrstück für die Demonstranten ausgestaltet. Mit demonstrierter Bravheit haben diese zu beweisen, ob ihr Anliegen etwas taugt oder nicht. Wenn Polizeipsychologe Sieber sich zur Polizeitaktik äußert, will er zwar nicht sagen, dass durch sie Krawalle provoziert wurden, aber:

"Man müsste sagen: vorbereitet. Im Einsatzbefehl hieß das wahrscheinlich: Kräfte zeigen. Die Demonstranten wurden von dem gedrängten Polizeiaufgebot in Kampfmontur nicht nur psychisch eingeengt. Würde man etwa eine Fronleichnamsprozession in der gleichen Weise begleiten, käme es ganz sicher zu den gleichen Widerständen, Spannungen und Reibungen." (Sieber in: "junge Welt" vom 6.6.07)

Diese "Taktik" wirkt einerseits einschüchternd, andererseits beleidigt sie das Rechtsbewusstsein manch eines Teilnehmers und sorgt für Empörung. Richtig herausgefordert sehen sich jetzt diejenigen, die ihrerseits die Gelegenheit benützen wollen, es der Polizei einmal zu zeigen. Also geht die Veranstaltung nicht ohne Blessuren ab. In diesem Sinne gehen die Klarstellungen in Sachen, wer demonstriert hier was und wem, ihren Gang:

Erstens ist die öffentliche Besprechung des Protests jetzt da, wo sie für die Hüter der Staatsräson hingehört: Es findet eine lebhafte Debatte statt unter der Vorgabe: "So etwas darf nicht passieren!" Deren Leistung besteht darin, sich ausschließlich mit Art und Ausmaß der Gewalt zu beschäftigen, um auf die Frage zuzusteuern: "Wie ist noch gewaltfreies Demonstrieren möglich?" Die Antwort darauf ist deutlich und lautet: "Indem den Demonstranten in ihrem eigenen Interesse heimgeleuchtet wird!", gepaart mit dem Hinweis, dass dies rechtlich geboten sei. "Gewalttätigkeiten" müssen mit aller Gewalt unterbunden werden, sodass sie erst gar nicht zustande kommen.

Zweitens bekommt damit der friedliche Protestler die Aufgabe zu beweisen, dass er wirklich friedlich ist. Nicht nur der Inhalt seines Einspruchs gegen die Politik muss sein grundsätzliches Ja zu den Absichten der Staatsgewalt zeigen; es genügt auch nicht, dass er selbst für dieses Anliegen friedlich demonstriert. Entscheidend ist, wie er sich zu den "Verbrechern" stellt, die immer dabei sind. "Wenn Gewaltbereite sich hinter Friedlichen verstecken können", wie Bayerns Innenminister Beckstein bei Sabine Christiansen vermerkt, dann hat ein Demonstrant, der Wert auf das Attribut "friedlich" legt, "die Bringschuld, für einen friedlichen Ablauf zu sorgen". Auf den Einwurf, "die große Mehrheit hat doch friedlich demonstriert", fällt diesem professionellen Schützer des Demonstrationsrechts – vor lauter Aufgeregtheit leicht stammelnd – ein:

"Wenn die große Mehrheit in keiner Weise eine Anzeige macht, wenn über 400 Leute verletzt werden, und es gibt keine einzige Anzeige mit dem Inhalt: ‚Ich habe gesehen oder bin bereit, Zeuge zu machen gegen jemanden, der aus meiner Nachbarschaft unbedingt Steine geworfen hat‘, mit dem er vielleicht im Camp nachts übernachtet hat, …"
… dann ist in Becksteins Augen der gesamte Protest nicht zulässig.

Das also verlangt man heute von Leuten, denen die Demonstrationsfreiheit zugestanden wird: Als willige Denunzianten haben sie vor Ort zu zeigen, dass sie selbst beim Protestieren und ganz praktisch nur das Anliegen der Staatsgewalt im Sinn haben. Dafür wird den Demonstranten mit weit reichenden Übergängen staatlicherseits die Gewaltfrage gestellt und sofort beantwortet: Die Staatsgewalt kriminalisiert die einen und nötigt die anderen dazu, den Generalverdacht zu entkräften, dass sie mit ihrem Protest die Alleinzuständigkeit der Politik in Frage stellen wollen. Lippenbekenntnisse genügen dafür nicht. Will man als friedlicher Demonstrant gelten, dann muss man gegen jeden in den eigenen Reihen, der Anlass für den Gewaltverdacht gibt, selbst vorgehen und ihn denunzieren. Selbst beim Protest gegen die Obrigkeit soll vor allem eines demonstriert werden: der unbedingte Respekt vor ihr!


© GegenStandpunkt Verlag 2007