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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 27. März 2006
GegenStandpunkt – Kein Kommentar! im Freien Radio für Stuttgart vom 22. März 2006


CPE: Neue Karriereaussichten für Berufsanfänger –
hire & fire bekommt Gesetzesstatus

In Frankreich wächst – wie in allen kapitalistischen Ländern – die Zahl derer, die für Produktion, Verteilung und Verwaltung nicht gebraucht werden. Der Grund dafür ist überall derselbe: Die Produktivität der Arbeit hat – einerseits – derart zugenommen, dass der wachsende Reichtum von immer weniger Menschen entwickelt, produziert und verteilt wird. Für durchschnittlich ein Viertel aller jungen Franzosen, in den Banlieues sogar für mehr als die Hälfte, könnte ein alter Menschheitstraum wahr werden: die Befreiung von der Arbeit "im Schweiße seines Angesichts", zu der Mensch vom jüdisch-christlichen Gott nach der Vertreibung aus dem Paradies verurteilt worden sein soll. Könnte – denn andererseits ist das für die Produzenten des Reichtums kein Glücksfall. Im vernünftigsten Wirtschaftssystem aller Zeiten wird dieser Traum zum Albtraum, weil es in dem auf Produktivität eben nur als Mittel und Werkzeug kapitalistischer Rentabilität ankommt: Mehr Reichtum zu weniger Arbeitskosten schaffen zu lassen, heißt das kapitalistische Erfolgsrezept, welches in den europäischen Nationen haufenweise Leute von Arbeit befreit, weil deren Anwendung sich für Unternehmer schlicht nicht rentiert. Nicht befreit werden sie damit jedoch vom Zwang zur Arbeit, weil die für sie das einzige Mittel bleibt, an Geld zum Lebensunterhalt heranzukommen. Also geht – in Frankreich nicht anders als anderswo – die Produktion von stets wachsendem Reichtum mit der von massenhaftem Elend derjenigen einher, die dafür nicht mehr oder gar nicht erst gebraucht werden und überflüssig sind.

Dieser gesellschaftliche "Bodensatz" hat sich dem französischen Staat in Gestalt seiner von Einwanderern aus dem Maghreb und anderswoher abstammenden Jugend während der Banlieue-Unruhen Ende letzten Jahres unangenehm bemerkbar gemacht. ‚Massenhafte Jugendarbeitslosigkeit‘ hieß ein Ergebnis der staatlichen Ursachenforschung, und der zu begegnen nimmt die Regierung sich mit ihrem neuen Gesetz vor: Sie verspricht den auf dem Arbeitsmarkt "chancenlosen" Jugendlichen, ihre Chancen auf Arbeitsplätze zu erhöhen. Nach haargenau derselben Logik, die auch hierzulande waltet, diagnostiziert man in Frankreich dann, wenn die kapitalistisch rentable Beschäftigung von Leuten unterbleibt, ‚Beschäftigungshindernisse’ und macht sich daran, sie wegzuräumen. Und wie hier läuft dies auch in Frankreich darauf hinaus, bislang noch bestehende Schutzrechte und rechtliche Ansprüche als die einer erfolgreichen Beschäftigung im Wege stehenden Hindernisse außer Verkehr zu ziehen.

Unter dem bezeichnenden Titel "Gesetz zur Chancengleichheit" schafft der Staat für die Einstellung von Berufseinsteigern ein Ausnahmerecht. Dessen Kernstück ist der sog. "Ersteinstellungsvertrag" (CPE - Contrat première embauche) mit der Erlaubnis für Arbeitgeber, junge Beschäftigte bis zum Alter von 26 Jahren innerhalb der ersten zwei Jahre ohne weitere Umstände und ohne jede Begründung zu entlassen: Für die ersten zwei Jahre ist damit Schluss mit der Zumutung für Kapitalisten, sich an lästige Kündigungsfristen halten zu müssen, wenn für ihre Gewinne an Teilen des Personals kein Bedarf mehr besteht. Sie brauchen nicht mehr vor den "prud’hommes", den französischen Arbeitsschiedsausschüssen bzw. -gerichten aufwändig ihr gutes Recht aufs Loswerden der nicht mehr benötigten Leute zu begründen. Und in den ersten beiden Jahren kann es nicht mehr vorkommen, dass ihnen diese staatlichen Instanzen für die Entlassung gewinnmindernde Abfindungszahlungen auferlegen.

Für die Regierung de Villepin ist diese Beseitigung bisheriger Rechte junger Beschäftigter gleichbedeutend mit der Erhöhung ihrer Chancen, einen Job zu bekommen, auch wenn er mit seiner Rechtsänderung nichts anderes tut, als den Unternehmern neue Freiheiten fürs Entlassen zu verschaffen. Das Kapital erhält alle Freiheit, je nach Geschäftsverlauf flexibel ein- und auszustellen, und es kann beim Neueinstellen auch gleich wieder dasselbe Personal verwenden, das es erst neulich entlassen hat: Zwischen demselben Unternehmer und demselben Beschäftigten kann nach Artikel 3,3 des Gesetzes ein solcher Vertrag nach einer Frist von drei Monaten nach Kündigung des ersten erneut geschlossen werden. So ist die Jugend der Grande Nation in ihrem Schaffensdrang endlich nicht mehr durch arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen eingeschränkt und kann sich als Manövriermasse der französischen Reichtumsproduktion verwirklichen. Bei einem Arbeitslohn, dessen Bezug von vornherein nicht auf Dauer und Verlässlichkeit angelegt ist, kann sie schauen, wie sie mit ihrem savoir vivre damit zurechtkommt, dass die sehr verlässlich anstehenden Lebenskosten damit nicht auf die Reihe zu kriegen sind. Die Regierung malt diese Chancen in rosigem Licht: In den Augen von Arbeitsminister Gérard Larcher erhält die Jugend durch den neuen Vertrag "einen haltbaren Einstieg" ins Berufsleben (Libération, 9.2.). Statt in der "Falle beruflicher Unsicherheit" zu versauern, wird der proletarische Nachwuchs "eine Beschäftigungskarriere starten", meint Regierungschef de Villepin. Eine wunderbare Karriere! In der werden sich dann Phasen mit kurzfristigen Gelegenheitsjobs und saisonalen Beschäftigungen abwechseln mit Perioden der Jobsuche und des Bezugs staatlicher Alimentierung. Da bei diesem modernen Berufsbild eines Patch-Work-Arbeiterlebens schließlich auch Anwartschaften für den Bezug von Sozialleistungen und Rentenansprüche ziemlich ausgedünnt werden, stehen die Lebensperspektiven der nachrückenden Arbeitermannschaft fest: Die Karriere in prekären Arbeitsverhältnissen, die mit Zeiten der Beschäftigungslosigkeit abwechseln, endet dereinst in Altersarmut.

Das Angebot der französischen Regierung an die Jugendlichen besteht so darin, sie anders als bisher unter dem Gesichtspunkt ihrer Brauchbarkeit fürs Kapital zu sortieren: Damit Arbeitgeber nicht von vorneherein Jugendliche, denen gegenüber sie Vorbehalte haben, ob sie denn auch wirklich so willig sind und sich alles bieten lassen, ablehnen, wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, sie im Job zu überprüfen. Sie sind der dauernden Drohung ausgesetzt, bei der geringsten Unbotmäßigkeit oder was ein Arbeitgeber dafür hält, entlassen zu werden. Nicht schon vor ihrem ersten Job, sondern durch ihn soll der proletarische Nachwuchs in Frankreich nach dem Kriterium seiner kapitalistischen Brauchbarkeit durchgemustert werden, das ist die großartige erste Chance, die der Staat ihm eröffnet.

Kein Wunder, dass sich die Betroffenen aufregen und zum Ausdruck bringen, dass ihnen das zu weit geht. Kein Wunder auch, dass vor allem diejenigen unter 26 aufgebracht sind, die bislang noch mit einer Anstellung rechnen konnten, weil sie nicht zu den ausländischen oder den Banlieue-Jugendlichen zählen.

Sie erkennen in der Abschaffung bisheriger Schutzrechte eine drastische Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen und wenden sich mit Demonstrationen, aber auch mit massiven Störungen und Zerstörungen gegen den Staat, der ihnen das einbrockt. "Das geht zu weit! Das lassen wir uns nicht gefallen! Dieses Gesetz muss weg!", so lautet erst mal der im ansonsten sozial dermaßen befriedeten Europa erfreulich ungewöhnliche Impuls ihres Auftretens. Freilich fällt schon auch auf, dass der Protest in all seiner Radikalität in einer entscheidenden Hinsicht eben doch nicht so radikal ist: Gegen den Grundsatz, dass in einer kapitalistischen Marktwirtschaft Stellen einfach nur zu haben sind, wenn sie sich für einen Unternehmer lohnen, hört man keinen Einwand. Nicht die Produktion eines Reichtums, der auf Kosten seiner Produzenten geht, ihren Lebensunterhalt davon abhängig macht, dass sie sich für eine kapitalistische Geldrechnung nützlich machen, andernfalls sie eben gar nichts haben, von dem sie leben könnten, nicht diese in der Rechnungsweise der kapitalistischen Kalkulation systemgemäß verankerte Erpressung ist für die Demonstranten der Skandal. Für skandalös befinden sie leider nur, dass ihr Staat der kapitalistischen Erpressungsmacht mit einem Gesetz Freiheiten eröffnet, die sie bis gestern noch nicht hatte: Dass sie im ersten Arbeitsvertrags ihres Lebens ungleich behandelt werden sollen; dass der Patron ihr vermeintliches Recht als freie Personen missachten darf, wenigstens einen Grund für eine Entlassung erfahren zu dürfen, das empört sie zutiefst. Und so fühlen sie sich berechtigt, die Tagesordnung der Republik mal für ein paar Tage außer Kraft zu setzen.


© GegenStandpunkt Verlag 2006