Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 24. Oktober 2005
UNO-Generalsekretär Kofi Annan will eine Reform seiner Organisation. Er reagiert damit auch auf den Druck der USA, die sich seit Jahren sehr unzufrieden mit der UNO zeigen und sogar drohen, aus ihr auszusteigen. Ihre Unzufriedenheit begründen die USA damit, dass die UNO kein effektives Instrument der Weltpolitik mehr sei. Letzte Demonstration dieser Unzufriedenheit war die Ernennung des UN-Botschafters Bolton, der offen als Feind der Institution auftritt, in die man ihn gerade geschickt hat. Dieser neue Botschafter hat denn auch der Reform des Generalsekretärs eine Absage erteilt darüber, ob er mit den Titeln, die über diese Reform gestellt wurden, nicht einverstanden war, ist weniger an die Öffentlichkeit gedrungen, klar war aber, dass er die organisatorische Änderung, nämlich den von Annan unterstützten Antrag Japans, Brasiliens, Indiens und Deutschlands einer Erweiterung des Weltsicherheitsrates ablehnte. Der sogenannten "Viererbande" gelang es wiederum nicht, eine für die Antragstellung erforderliche Mehrheit in der Vollversammlung zustande zu bringen, da die Staaten der Afrikanischen Union letztlich nicht mitzogen.
Der Öffentlichkeit war gleich klar: Da hat mal wieder bloß ein Machtkampf stattgefunden. Das war auch nicht schwer herauszufinden, haben doch die beteiligten Parteien deutlich genug gesagt, dass es ihnen um eine Verschiebung der Machtverhältnisse in der UNO bzw. um deren Verhinderung ging; unübersehbar auch, dass die Antragsteller ein wenig gegen die Vormachtstellung des amerikanischen "Hegemons" vorgehen wollten. Aber die Auskunft: "Die einen wollten stärker werden und die anderen wollten das verhindern", erklärt nicht, warum das ausgerechnet in der UNO stattfindet, warum die dafür eine geeignete oder sogar wichtige Institution ist. Rätselhaft ist auch, warum sich die USA darauf überhaupt einlassen, könnten sie doch den Machtkampf leicht dadurch erledigen und sogar lächerlich machen, indem sie sich aus der UNO zurückziehen und sie damit wie jeder weiß bedeutungslos machen würden. So sehr sie diese Institution anfeinden, so sehr legen sie offensichtlich aber auch Wert auf sie, und zwar weil sie das Völkerrecht verkörpert. Das ist der Stoff, um den es in allen "Machtkämpfern" geht: Es geht um die Ausgestaltung dieses Rechts und wer es für sich reklamieren kann. Um das zu verstehen, braucht es eine kurze Charakterisierung dieses Völkerrechts.
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Alle Staaten, die ihren Interessen Geltung verschaffen wollen, treffen dabei auf ihresgleichen, auf Konkurrenten also. Gemessen an innerstaatlichen Verhältnissen ist der Verkehr zwischen Staaten Völkerrecht hin oder her ein einziger "rechtsfreier Raum". Was heißt das?
In seinem Inneren sorgt der Staat als Gewaltmonopolist dafür, dass die gegensätzlichen, sich einander ausschließenden Interessen sich miteinander vertragen müssen, er verbietet ihnen den Übergang zur Gewalt der immer in diesen Interessengegensätzen lauert , wenn es darum geht, sich unter den Bedingungen des kapitalistischen Konkurrierens gegen andere durchzusetzen. Mit seinem Recht unterhält der Staat ein System der Ermächtigung und Beschränkung der privaten Konkurrenzinteressen nach allgemein geltenden Regeln. Diese Regeln diskriminieren niemanden, "vor dem Gesetz sind alle gleich"; sie unterstellen die sachlichen Unterschiede an den Individuen, also in erster Linie ihre unterschiedliche ökonomische Ausstattung, und sie tasten sie nicht an. Ein für allemal ist es so, dass sich das Kapital bereichert unter Anwendung der Lohnarbeit und auf Kosten des Geldbeutels und der Gesundheit des Lohnarbeiters, dass der Vermieter eine möglichst hohe Miete aus dem Mieter herausschlagen will usw. usf. umgekehrt macht der Lohnarbeiter das Recht geltend, nicht so geschädigt zu werden, dass er nicht mehr weiterarbeiten und -leben kann, der Mieter will für sein Geld einen einigermaßen anständigen Mietraum bekommen usw. usf. Die Unverträglichkeit dieser Interessen schafft der Staat dadurch nicht aus der Welt, aber er verordnet allen Interessenten den "Umweg" über sich. Indem er sich als Schiedsrichter zwischen und über die streitenden Parteien stellt, sie nach seinem Interesse be- und aburteilt und die private, gewaltsame Austragung von Gegensätzen unter Strafe stellt, verschafft er den von ihm genehmigten Vorhaben seiner Untertanen ein Recht. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger als das Recht zur Schädigung anderer Interessen abgesichert durch die Staatsgewalt, so dass der bürgerliche "Kampf aller gegen alle" zivil und sozialfriedlich seinen Gang gehen kann.
Auch Zwischen Staaten gibt es einander ausschließende, gegensätzliche Interessen. Alle Staaten legen sich ein Militär zu, weil sie wissen, dass sich aus dem Gegeneinander der Interessen jede Menge gewaltsame Übergänge ergeben jeder Staat bereitet sich darauf vor, will dafür gewappnet sein. Zugleich bzw. gerade deswegen haben die Staaten es unternommen, nach Verfahrensweisen zu suchen, die den stets stets drohenden Übergang zur kriegerischen Auseinandersetzung nach Möglichkeit vermeiden sollen. Es wäre schon sehr praktisch, wenn es ein supranationales Instrument gäbe, das man für die Durchsetzung der eigenen Interessen verwenden könnte und das umgekehrt die in der jeweiligen Sicht unberechtigten gegnerischen Interessen beschränken würde. Darum haben sich die Staaten per Übereinkunft ein eigenes Recht erfunden, das Völkerrecht, verkörpert in der UNO. Vor diesem Recht sind alle Staaten gleich, es verpflichtet und berechtigt sie alle gleichermaßen zu allseitiger und wechselseitiger Respektierung als legitime Gewalten. Es regelt den zwischenstaatlichen Gewaltgebrauch, ist selbst ganz "interesselos", d. h., es schreibt den Staat keine Zielsetzung vor, sondern nur eine Verfahrensweise für ihre Konkurrenz unter- und gegeneinander, so dass diese unkriegerisch vollzogen werden kann und soll. Damit wird die Konkurrenz nicht gebremst, sondern im Gegenteil dauerhaft und wirksam gemacht und dass dies den Mächtigen der Konkurrenz mehr nützt als den anderen, ist nicht schwer einzusehen.
Aber um gleich den Haken dieses Rechts zu betonen: Es gibt keine über den Staaten stehende Aufsichts- und Durchsetzungsinstanz, die die Einhaltung dieser Verfahrensweisen und vergleichbar mit dem "sozialen Frieden" in einem Staat einen "internationalen Frieden" erzwingt, anders als in einem Staat gibt es also keine übergeordnete Gewalt. Das heißt: Das Völkerrecht steht und fällt mit der Selbstverpflichtung der Staaten, die sich soeben zu "Rechtssubjekten" ernannt haben, es wirkt als Recht, sofern und solange sich die Staaten daran halten und das können sie auch unterlassen. Aber mit dieser Selbstverpflichtung haben sich die Außenpolitiker einvernehmlich einen Leitfaden eingerichtet, gemäß dem sie wechselseitig aufeinander aufpassen. Das Völkerrecht setzt Erpressung, Drohung und schließlich Gewalt zwischen Staaten als selbstverständlich voraus, es geht davon aus, dass der Respekt vor dem anderen Staat, also die Anerkennung seiner Souveränität, immerzu gefährdet ist. Wenn es dann festlegt, unter welchen Bedingungen und nach welchen Verfahrensregeln dieser Respekt zu funktionieren hat, dann sind damit zugleich die Bedingungen und Verfahrensregeln festgelegt, wann dieser Respekt legitimerweise aufzukündigen ist und welche dadurch legitime Gewalt das nach sich zieht. Über die Legitimität dieser Aufkündigung wollen die Staaten einen Konsens zwischen sich herstellen: Es geht nicht wie manche Idealisten meinen um die Ächtung von Gewalt, das Völkerrecht definiert und ächtet vielmehr illegitime Gewalt. Umgekehrt ist dann jede Gewalt gegen einen Dritten, auf den sich die Staaten geeinigt haben, legitim und das, die legitime Gewalt, ist das zentrale Rechtsgut des Völkerrechts.
Wie diese Einigung zustande kommt, wer diese legitime Gewalt gegen andere für sich reklamieren kann das ist dann die spannende Frage. Das macht den Kampf um das Völkerrecht, das ja niemals fertig geschrieben ist, zum festen Bestandteil der internationalen Politik. Immer geht es dabei darum, wie man für das eigene Nationalinteresse eine gemeinschaftliche Bestätigung seiner Rechtmäßigkeit bekommt, wie man umgekehrt das Staatenkollektiv hinter sich bringt, um ein konkurrierendes Interesse aburteilen und als illegitimes beschränken zu können. Darum ging es auch bei der UNO-Reform, inklusive ihres sogenannten "Scheiterns". Über die dabei abgehandelten Gegensätze zwischen den imperialistischen Nationen und über die "Meinungsführerschaft" der USA soll es das nächste Mal gehen.
Eine (auf ca. 11.000 Anschläge gekürzte) einteilige Fassung wurde am 26.12.05 im Freien Radio für Stuttgart gesendet.