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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 18. Juli 2005
GegenStandpunkt – Kein Kommentar! im Freien Radio für Stuttgart vom 20. Juli 2005


Nach dem Scheitern der EU-Verfassungsreferenden in Frankreich und in den Niederlanden
Wie die Führungsmächte der EU, Deutschland und Frankreich,
ihre Unzufriedenheit mit dem nationalen Ertrag des europäischen "Einigungswerks" als "Ringen um die europäische Einigung" vorantreiben

Es ist mittlerweile üblich, über die "Regelungswut" der Administration in der EU zu schimpfen. Da ist dann nicht mehr die Rede vom grandiosen europäischen Einigungswerk, sondern es wird schlicht und grob über die "Bürokratie" in "Brüssel" geschimpft. Auch die Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden, bei denen entgegen den Anweisungen der meisten dort regierenden und opponierenden staatstragenden Parteien der europäische Verfassungsentwurf mehrheitlich niedergestimmt wurde, werden gerne so interpretiert, als hätten die Bürger die Nase voll vom "Moloch Europa". Jetzt müssten sich die Regierungen glatt danach richten und langsamer tun mit der europäischen Staatsgründung, wenn sie nicht noch mehr Gegnerschaft bei ihren Völkern gegen das letztlich von allen irgendwie doch gewollte Projekt eines staatlich vereinigten Europa provozieren wollten. Die in den Referenden abgelehnte europäische Verfassung habe "die Bürger überfordert" und müsse deswegen vorerst "auf Eis gelegt" werden.[*]

Wenn regierende Politiker in Führungsstaaten der EU den zentralen Institutionen der EU vorwerfen, dort werde an den nationalen Belangen "vorbeiregiert", und so tun, als wären sie die Opfer einer Art "Fremdherrschaft", dann deuten sie auf ihr eigenes Werk. Die Brüsseler Bürokraten haben nämlich genauso viele Befugnisse, wie die Nationalstaaten ihnen durch Verzicht auf ihre Hoheit eingeräumt haben. Mit diesen freiwillig übertragenen Kompetenzen hat "Brüssel" – von den Mitgliedstaaten ratifiziert – ein umfängliches europäisches Recht konstruiert, das für alle gilt, mittlerweile also auch jedes nationale Recht bricht, das der übergeordneten europäischen Legalität widerspricht. In ihren zahllosen Gipfeln und Ministerratssitzungen haben die Regierungen der Mitgliedsstaaten ein europäisches Beschluss- und Gesetzeswesen in Gang gebracht, dem – wenn es erst einmal als Brüsseler Recht existiert – eindeutig auch ihre eigene Nation unterworfen ist. Das gilt unabhängig davon, wie sich die Rechtsverordnungen und Beschlüsse über den gemeinsamen Markt, den Euro und alle anderen zahllosen EU-Richtlinien in den einzelnen Mitgliedsstaaten auswirken, und das bedeutet für die einzelne Nation, dass sie zwar ein Stück ihrer Hoheit an die Zentrale abgegeben hat, dass damit aber noch lange nicht ausgemacht ist, ob und inwieweit ihr daraus Vor- oder Nachteile erwachsen. Daher unterwirft sie sich keineswegs immer und in jedem Fall dem Kommando dieser Zentrale. Vielmehr sehen die auf die Mehrung des Nutzens ihrer Nationen bedachten Staatsmänner Europas ihre Aufgabe darin, die zentrale Instanz der Union so zu beeinflussen, im Idealfall zu bestimmen, dass sie in ihrem nationalen Interesse, also zu ihrem eigenen nationalen Vorteil funktioniert, auch wenn das zu Lasten ihrer EU-Partner geht. Der innereuropäische Einsatz nationaler Macht wird im Gefolge der zunehmenden Vergemeinschaftung ganz und gar nicht überflüssig, im Gegenteil – er wird um die Konkurrenz der Mitgliedstaaten um die nationalen Erträge aus den europäischen Rechten und Pflichten bereichert.

Staaten wie Frankreich, Deutschland und Großbritannien, die in Europa eine führende Position einnehmen und diese ausbauen wollen, bestehen darauf, dass jeder Fortschritt der europäischen Integration ihre Führungsposition und ihren nationalen Ertrag zu befördern habe. Weil sich dieser nationale Anspruch gerade infolge der gemeinsam geschaffenen supranationalen Rechte, nicht mehr so selbstverständlich erfüllt, melden sie zunehmend ihre Unzufriedenheit mit der Europäischen Union an. So haben sie mit der letzten Osterweiterung die mittelosteuropäischen Staaten zu Bestandteilen des gemeinsamen europäischen Marktes gemacht. Die damit eingeführte europaweite Freizügigkeit fürs Kapital sollte Europas Osten für Investitionen der im Westen heimischen Kapitalgesellschaften erschließen und ihnen damit neue Wachstumsmöglichkeiten eröffnen, natürlich in der Erwartung, dass diese Kapitalanlagen zusätzliches Wachstum im Osten erzeugen und dieses wiederum dem stagnierenden Wachstum in ihren alten Standorten aufhelfen werde. Nun zeigt es sich, dass die neue Freizügigkeit des Kapitals keine Einbahnstraße und keine Garantie dafür ist, dass die Anlageentscheidungen der europaweit mobilen Kapitalisten in ihrer Summe zu Gunsten der alten Industriestandorte ausfallen. So haben die Unternehmer entdeckt, dass sie in Osteuropa schon allein mit dem dort niedrigeren Lohnniveau ihre Lohnstückkosten – im Gegensatz zum Westen sogar ohne zusätzlichen Kapitalaufwand für produktivere Maschinerie – senken können. In der Krise, die in den meisten Ländern der alten EU herrscht, kommt diese Möglichkeit ihren Strategien, ihr Geschäft trotz Überakkumulation zu behaupten, besonders zupass. Daher nutzen sie ihre neue Freiheit dazu, Produktionsstätten aus den Mutterländern der Kapitalverwertung nach Osteuropa zu verlagern oder neue Investitionen zum großen Teil dort und nicht in ihren alten Standorten zu tätigen. Statt dass die europäische "Globalisierung" dem Wachstum im Westen einen neuen Auftrieb gibt, geht sie zu Lasten der dortigen Reichtumsquellen und setzt weitere lohnabhängige Steuerzahler und Sozialversicherungspflichtige frei, was die Defizite der staatlichen Haushalte und der Sozialkassen und damit die Neuverschuldung weiter in die Höhe treibt. Das gilt im besonderen Maße für den deutsch-französischen "Motor" des europäischen "Einigungswerkes". Kein Wunder, dass beiderseits des Rheins die Zweifel an weiteren Fortschritten der europäischen Integration wachsen. Weil "Erweiterung" bzw. "Vertiefung" Europas nicht mehr wie früher automatisch den Nutzen der großen EU-Nationen vermehren, sondern im Gegenteil Vorteile anderer Nationen in Europa auf ihre Kosten gehen, sehen sich gerade die beiden westeuropäischen Führungsnationen der EU als Opfer ihres eigenen Werkes und kämpfen um den nationalen Ertrag des von ihnen geschaffenen Instruments Europa. Das bringt die Staaten nicht nur mehr als im gewohnten Maße gegeneinander auf, es lässt überhaupt Zweifel an dem gewohnten, für alle mehr oder minder vorteilhaften Voranschreiten der EU entstehen, und es macht gerade die Staaten betroffen, die bisher das Projekt Europa vorangetrieben haben.

In Deutschland z. B. bekommt das alte Argument von der BRD als ewigem "Netto-Zahler für Europa" einen aggressiven Inhalt gegen die EU und damit auch gegen die Partner in ihr: Früher konnten deutsche Regierungen dem Argument, man sei der "Zahlmeister Europas", noch entgegenhalten, diese "Subventionen" fürs europäische Gemeinschaftswerk zahlten sich letztendlich doch für Deutschland aus, da sowohl deutsches Wachstum wie auch deutsche Führungsstärke dadurch befördert würden. Seit geraumer Zeit schon verlangt Deutschland aber von "Brüssel" eine beträchtliche Verringerung deutscher Zahlungen, weil mit denen nur "Arbeitsplätze im Osten auf- und im Westen abgebaut" würden, also mit deutschem Geld Wachstum im Osten auf Kosten des deutschen Standorts finanziert werde.

Auch die Beschwerde über "Brüsseler Regelungswut" ist nicht mehr das Gemoser rechter Splitterparteien oder die Wahlkampfrhetorik der CSU für die bäuerlichen Stammwähler, sondern zur offiziellen Politik aufgestiegen. Chirac und Schröder gehen gegen bestehende oder geplante EU-Rechtsverordnungen, die in allen Mitgliedsstaaten gelten, vor: Die noch zu verabschiedende "Bolkestein"-Richtlinie, die den freien Dienstleistungsverkehr in Europa regeln soll, wird als "unfair" bekämpft, weil polnische Metzger und Fliesenleger deutsche und französische Kleingewerbler in die Pleite trieben und mit deren Ausfall als Arbeitgeber und Steuerzahler den deutschen Fiskus schädigten. An der Kommission vorbei, die immerhin als ein europäisches Exekutiv-Organ mit weitreichender Befugnis vom Feinstaub bis zur Anti-Diskriminierung von den Mitgliedsstaaten einstimmig institutionalisiert worden ist, betreiben französische und deutsche Politiker nationale Industriepolitik, in der sie mit ihrer nationalen Kreditmacht um deutsche oder französische Gelderträge kämpfen. Dazu gehört auch, dass Deutschland und Frankreich für sich das Recht beanspruchen, sich dabei vom Stabilitätspakt, den gerade die deutsche Regierung damals in Maastricht durchgesetzt hat, nicht behindern zu lassen. Diese Erfindung, mit der sich Deutschland damals bereit erklärte, die "Stabilität" seiner D-Mark an die Gemeinschaftswährung abzutreten, verfolgte die Absicht zu verhindern, dass sich die kleineren und vermeintlich wirtschaftlich schwächeren Nationen auf Kosten der Stabilität des neuen Euro verschulden. Nun, wo sich herausstellt, dass die Einhaltung der Maastricht-Kriterien gerade Deutschland nicht gelingt, verlangt die ehemalige Wirtschaftslokomotive Europas von den anderen europäischen Nationen zu akzeptieren, dass die Stabilitätskriterien für deren Erfinder nicht gelten sollen, wenn und solange sie seinen nationalen Verschuldungsbedürfnissen widersprechen. Berlin und Paris stellen somit das Verhältnis von EU-Recht und nationaler Macht in aller Deutlichkeit klar: Europäische Beschlüsse werden von den entscheidenden Mächten nur so lange respektiert, wie sie sie als ihre Instrumente nutzen können.

Das bedeutet keineswegs, dass Staaten wie Deutschland und Frankreich sich auf sich selbst zurückzögen. Die Führungsstaaten Europas ziehen aus der gegenwärtigen Lage einen anderen Schluss: Die Europäische Verfassung muss trotz aller zweifelhaften nationalen Erträge und erst recht trotz aller störrischen Wählermehrheiten in Kraft gesetzt werden. Nicht weil der Verfassungsvertrag all die Ziele als europäische festschriebe, auf die sich Deutschland und Frankreich geeinigt haben. Auch nicht, weil er dem selbsternannten "Motor der europäischen Einigung" eine institutionalisierte Führungsrolle einräumte. Sondern weil er mit einer erheblichen Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen, mit dem Ausbau der doppelten Mehrheit u. a. Regelungen den Charakter der Europäischen Union als einer Union souveräner Staaten in Richtung auf ein wie auch immer institutionalisierte Suprastaatlichkeit verschiebt. Mit der Ratifikation würden sich alle EU-Staaten, auch diejenigen, die dem deutsch-französische Programm eines neuen weltpolitischen Subjekts, das – irgendwann – der Nr. 1 der Staatenwelt, den USA, "auf gleicher Augenhöhe" Paroli bieten können soll, reserviert bis ablehnend gegenüberstehen, immerhin der Perspektive verpflichten, dass sie ihre nationalen Interessen dereinst einer mit dem Verfassungsvertrag anvisierten europäischen Staatlichkeit unterordnen.

Da über Zwecksetzung eines solchen gemeinsamen Europas unter den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche bis gegensätzliche Vorstellungen bestehen, ist es kein Wunder, dass die europäische Verfassung und ihre Ratifizierung durch die Einzelstaaten umkämpft sind. Mehr dazu im Herbst.


[*] Siehe Analyse vom 6./8. Juni 2005: "Non!" – "Nee!"
Das Scheitern der EU-Verfassungsreferenden in Frankreich und in den Niederlanden
Eine verkehrte Absage an Europa von unten und ihre interessierte Ausdeutung von oben


© GegenStandpunkt Verlag 2005