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Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 30. Mai 2005
GegenStandpunkt – Kein Kommentar! im Freien Radio für Stuttgart vom 1. Juni 2005


Der Kampf gegen "Lohndumping":
Einen Mindestlohn darf es nicht geben, aber:
Hungerlöhne für Ausländer sind unfair!

1.

Vor einem halben Jahr wurde in Berlin über einen staatlich verordneten Mindestlohn diskutiert. Heraus kam, dass ein Lohn, der die Existenz sichert – wie beschämend niedrig auch immer –, zwar wünschenswert sei, aber leider wirtschaftlich nicht sinnvoll: So eine Mindestgarantie beschädige das alles überragende nationale Gut des Wachstums und das widerspräche dem ganzen Sinn der rot-grünen Reformpolitik. Darum einigten sich die Parteien darauf, dass es nur eine Existenzsicherung geben dürfe: Arbeiter müssen fürs Kapital unbeschränkt billiger werden, damit es mehr Gewinn macht, mehr wächst und darüber vielleicht Appetit auf die Benutzung von einigen der vielen Arbeitslosen entwickelt. Mit einem Mindestlohn würde den Langzeitarbeitslosen und Gering-Qualifizierten folglich nur der Zugang zum Arbeitsmarkt, also die herrliche Chance verbaut, einen noch geringeren Lohn zu verdienen. Seither steht fest: Mindestlohn kommt nicht in Frage.

2.

Nun lebt aber die Debatte mit einer verschärften Sprache und mit ganz anderer Stoßrichtung wieder auf. Man hat nämlich "Menschenhandel und übelste Formen der Ausbeutung" (Regierungssprecher Anda, FAZ, 28.4.) entdeckt – bei Leuten die aus dem Ausland kommen. Der Kanzler:

"Wir können nicht zulassen, dass es Leute gibt, die Arbeiter aus dem europäischen Ausland holen, sie für ein paar Kröten arbeiten lassen und damit gesunde deutsche Betriebe kaputt machen. Durch solch würdelose Arbeit wird die europäische Idee zerstört."

Um die miesen Löhne deutscher und um die noch mieseren ausländischer Arbeiter geht es also gar nicht, Sorgeobjekte sind vielmehr "gesunde deutsche Betriebe" und "die europäische Idee". Deswegen gilt es, "illegale Praktiken und bestimmte Schlupflöcher" abzuschaffen. Aber warum will der Kanzler das, was jahrelang Normalität war, plötzlich nicht mehr haben? – Normal war schließlich, dass man Billigarbeiter aus dem Osten ins Land geholt hat, dies mit bewusst unzureichenden Kontrollen erlaubt und gefördert hat, und mit den Entsendestaaten Kontingente für Wander- und Saisonarbeiter vereinbart hat, insbesondere für Landwirtschaft, Gastgewerbe und Bauwirtschaft. Diese überaus billigen Arbeiter haben nicht nur deutsche Unternehmer zur Verbesserung ihrer "Ergebnisse" genutzt, sondern auch der Staat – als Bauherr beim standesgemäßen Ausbau der Hauptstadt. Vor allen Dingen aber hat man das Billigangebot als Rammbock zum Aufbrechen des "versteinerten deutschen Lohngefüges" geschätzt.

Wenn nun aber unter der Flagge der Dienstleistungsfreiheit – so die "Süddeutsche Zeitung" – "osteuropäische Fleischerkolonnen in deutschen Schlachthöfen ihr Unwesen treiben" und der Bestand deutscher Fleischarbeiter in kürzester Zeit um mehrere Zehntausend abnimmt, dann ist das zwar gut, weil billig für große Kapitalisten, die in Fleisch- und Wurstherstellung investiert haben. Aber gleichzeitig schlecht für das deutsche Fleischerhandwerk, und erst recht schlecht für die Hartz-IV-Kassen des Staates, der sich das so nicht bestellt hatte. Die Regierung befürchtet, dass sich diese Tour unkontrolliert über das Bau-, Fleisch- und Reinigungsgewerbe hinaus ausbreitet, was nicht nur Kosten für immer neue Arbeitslose verursacht, sondern auch die deutsche Politik in ihrem "Kampf gegen die Arbeitslosigkeit" schlecht aussehen lässt. Diesen Schaden will sie abwehren. Sie will Herr des Geschehens bleiben, in eigener Regie die Vorteile der Lohndrückerei gegen die Nachteile für Sozialkassen, Handwerk etc. abwägen und diese eigenen Abwägungen auch durchsetzen können. Daher der scharfe Ton gegen "Scheinselbständige", die die europäische Dienstleistungsrichtlinie "missbrauchen". Die missbrauchen zwar nichts, sondern nehmen ihr Recht wahr, das die europäische Zentrale im Einvernehmen mit den Regierungen geschaffen hat, aber dieses von außen geschaffene Lohndumping will die Bundesregierung nicht haben. Dass Lohndumping die ureigenste Sache deutscher Geschäftsleute ist, wird einerseits nicht erwähnt, andererseits damit bekräftigt, dass es ausschließlich deren Sache ist, ausländische gegen inländische Arbeiter auszuspielen und letztere vor die Wahl zu stellen, entweder ebenso billig zu werden wie ihre ausländischen Konkurrenten oder rauszufliegen. Des Dumpings machen sich nur die ausländischen Hungerleider schuldig, die sich so billig zur Verfügung stellen bzw. die Schlepper und Subunternehmer, die sie nach Deutschland vermitteln.

Das gehört verboten! Ein Verbot richtet sich selbstverständlich nicht gegen deutsche Unternehmer, die Billigstlöhne ausnutzen, sondern gegen die ausländischen Bewerber und Entsender, die unseren Unternehmern so unsittliche Angebote machen. Die polnischen, tschechischen, rumänischen etc. Arbeitslosen sollen gefälligst daheim bleiben, wenn Deutschland sie gerade nicht als Lohndrücker brauchen kann. Und die dafür ergriffenen Maßnahmen sollen dann proletarische Nationalisten hierzulande als Schutz ihres Staates für einheimische Arbeitsplätze missverstehen.

3.

Es gibt aber ein Problem. Die Lohndrückerei der Ausländer kann man nur unterbinden, wenn man auch für sie die deutschen Tariflöhne verbindlich macht, dann müssen sich aber auch die deutschen Arbeitgeber an diese Regelung halten – so verlangt es die europäische Gesetzgebung.

"Wegen des europarechtlichen Verbots der Ausländerdiskriminierung dürfen ausländische Arbeitgeber nur dann zur Einhaltung deutscher Tarifverträge verpflichtet werden, wenn diese auch von allen deutschen Arbeitgebern der betreffenden Branche eingehalten werden müssen." (Internet-Verlautbarung des Wirtschaftsministeriums 27.4.)

Das ist wirklich blöd: Wenn man den durch die Einführung des Kapitalismus Verarmten aus dem Osten ihren "Konkurrenzvorteil" gegenüber den deutschen Bewerbern nehmen will, dann bedeutet das auch eine Schranke für die Lohndrückerei deutscher Unternehmer. Da heißt es aufpassen! Der staatliche Vorstoß darf nicht zu einer ungebührlichen Beschränkung ausgerechnet der Unternehmen führen, die doch gerade vor unliebsamer Konkurrenz geschützt werden sollen. Bei der neuen Regelung der Billigkonkurrenz, also gegen die ausländischen "Lohndumper", darf der Gedanke, dass der Lohn so etwas wie eine Existenzsicherung abgeben sollte, nicht durch die Hintertür wieder auftauchen. Das ist aber nicht weiter schwierig, denn wenn es darum geht, den Ausländern ihren Konkurrenzvorteil wegzunehmen, dann braucht es nur irgendeine beliebige Untergrenze, die die jeweiligen ausländischen Entsender für in Deutschland verrichtete Arbeit genauso bezahlen müssen wie deutsche Arbeitgeber. Um es für die "Zerstörer der europäischen Idee" unattraktiv zu machen, deutsche Mittelständler zu schädigen, reichen ja schon Löhne von 2 bis 4 Euro die Stunde: Wo immer die Grenze liegen wird, sich billiger anzubieten als ehrliche deutsche Arbeitsleute, das wird verboten. Zu diesem Zweck erklärt der deutsche Wirtschaftsminister sich bereit, wie schon im Baugewerbe und in der Seeschifffahrt, vorhandene Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und organisierten Arbeitgebern auf Antrag einer der beiden Tarifparteien für alle Arbeitgeber der Branche für allgemein verbindlich zu erklären. Dadurch wird die jeweils unterste Tariflohngruppe zu einem branchenspezifischen Mindestlohn, der den Unternehmerbedürfnissen der jeweiligen Branche möglichste Rücksicht zuteil werden lässt und doch zugleich der ausländischen Konkurrenz gewisse Schranken auferlegt. So jedenfalls die Absicht.

Allerdings setzt die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit gültige Tarifverträge in den betreffenden Branchen voraus. Das aber ist in Deutschland längst nicht mehr der Fall, insbesondere nicht in den neuen Bundesländern. Aber auch hier weiß die Regierung Rat. Erstens erlässt sie an die Tarifparteien die freundliche Aufforderung, Tarifverträge abzuschließen, wo es keine gibt, und erklärt sich im Gegenzug bereit, sie allgemein verbindlich zu machen. Zweitens überlässt es die Regierung den Unternehmern der verschiedenen Branchen, ob sie sich mehr durch die osteuropäischen Billigarbeiter geschädigt sehen oder ob sie die mehr zu ihrem Vorteil benutzen können. Das spaltet die Branchen und ihre Firmen: Arbeitgeberpräsident Hundt lehnt das Angebot der Regierung im Namen der Kapitalgesellschaften rundweg als "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" ab, außerdem würden Mindestlöhne, welcher Art auch immer, nur für "zusätzlichem Verlagerungsdruck sorgen und Arbeitsplätze vernichten". Der Zentralverband des deutschen Handwerks dagegen sowie Fleischwirtschaft und das Gebäudereinigerhandwerk bekunden großes Interesse (FAZ, 28.4.).

4.

Was kommt unterm Strich heraus? – An der Talfahrt des deutschen Billiglohns ändert sich nichts, die Unternehmer dürfen entscheiden, wie ihnen diese Talfahrt lieber ist. Aber die Regierung hat ein Ausrufezeichen gesetzt: Deutschland muss seine "gesunden" Gewerbe verteidigen. Und da hat sie es mit einem politischen Problem zu tun, nämlich mit diesem Europa. Für das ist sie immer zu haben, wenn es als eine maßgeblich von Berlin aus dirigierte Weltmacht des kapitalistischen Friedens vorankommt. Wenn aber die Brüsseler Kommission – nach Ansicht Berlins – ihren supranationalen Auftrag missversteht und das osteuropäische Elend mit ihren Richtlinien zur Freizügigkeit der Großmacht im Herzen Europas aufbürdet, dann schädigt sie Deutschland, statt es als Zentrum der neuen Weltmacht EU mit allen Mitteln zu stärken. Deshalb trumpft der Kanzler auf und erlässt an "Brüssel" die Direktive, bei der Schaffung eines gesamteuropäisch flexibilisierten Proletariats an den Belangen Deutschlands Maß zu nehmen.

Auf diesem Weg erhalten dann auch die geschädigten deutschen Arbeitnehmer etwas Wesentliches übermittelt – nämlich die amtliche Erlaubnis, sich nicht mehr nur über die angloamerikanischen Heuschreckenschwärme des Herrn Müntefering, sondern auch über antideutsche Supranationalisten und Bürokraten in Brüssel aufzuregen – statt über ihre grundsoliden kapitalistischen Arbeitgeber und über ihre sozialdemokratischen Regenten.


© GegenStandpunkt Verlag 2005