Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 31. Januar 2005
GegenStandpunkt – Kein Kommentar! im Freien Radio für Stuttgart vom 2. Februar 2005
Seitdem die Bundesregierung beschlossen hat, in den weltweiten "Krieg gegen den Terrorismus", den die USA erklärt haben, einzutreten, um auch die deutsche Freiheit global zu verteidigen, seitdem weiß sie, dass sie sich damit einfach neue Feinde machen muss. Deshalb rechnen verantwortungsbewusste Politiker mit Luftverkehrsterrorismus über ihrem eigenen Boden und sehen sich herausgefordert zur Planung des Ernstfalls: Sollten Feinde Deutschlands ein Flugzeug gekapert haben, um mit (der Androhung) einer mittleren Katastrophe die deutsche Politik zu etwas zu erpressen, dann hat die rotgrüne Bundesregierung in Zukunft eine klare Antwort auf Lager:
Der Verteidigungsminister kann ab sofort anordnen, durch "die unmittelbare Einwirkung von Waffengewalt" ein Verkehrsflugzeug samt Passagieren abzuschießen, "wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll und sie (die Ausübung der Waffengewalt) das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist." So heißt es im § 14, Abs. 3 der Neufassung des Luftsicherheitsgesetz.
Das genehmigt sich die rotgrüne Regierung selbstverständlich nur, um den möglichen "zusätzlichen Tod Tausender von Menschen zu verhindern." So der zuständige Minister für die innere Sicherheit an der Heimatfront Otto Schily laut "Süddeutscher Zeitung" vom 13.1. Und dafür lassen demokratisch legitimierte und rechtsstaatlichem Denken verpflichtete Politiker schon mal ein paar hundert Leute ganz sicher über die Klinge springen. Da sind sorgenvolle Bedenken von Piloten- und Passagiervereinigungen unvermeidlich: Über unbewohntem Gebiet, weit weg von möglichen Zielen sei doch noch gar nicht klar, was aus der Entführung wird, und ein Abschuss über einem Stadtgebiet richte mit Sicherheit mindestens soviel Schaden an wie der erst noch wahrscheinliche durch einen Terroranschlag. Solche Einwände können den zuständigen Innenminister in seinem Gesetzgebungsdrang nicht beirren. Schily und seiner Regierung ist es ja auch um eine ganz grundsätzliche Klarstellung für alle potentiellen Feinde Deutschlands zu tun, vor der sich solche Sorgen recht kleinlich ausnehmen: Einen politisch motivierten Nötigungsversuch mittels Luftfahrzeug nimmt die deutsche Regierung ab sofort als Kriegserklärung an Deutschland. Auf die antwortet sie mit überlegener Gewalt, wie es Staaten, deren Freiheit von feindlicher Gewalt herausgefordert wird, immer tun. Da darf die Politik - wie im Krieg eben - dann auch keine Sekunde Rücksicht auf eigene Opfer nehmen, im Gegenteil: Bevor Terroristen massenhaft über Leichen gehen, um einen Staat zu beeindrucken, macht das die Staatsgewalt gleich selber und stellt so ihre unumschränkte Freiheit des Handelns wieder her. Von Terroristen lässt sich ein Staat wie Deutschland die Frage und erst recht nicht die Entscheidung über Leben und Tod eben nicht aus der Hand nehmen.
Im Sinne dieser "Kriegslogik", an die sich mancher rechtskundige Bedenkensträger nicht ganz zu Unrecht unangenehm erinnert fühlt, erteilt sich die rotgrüne Regierung im Vorhinein schon mal die allgemeine Erlaubnis zum Abschuss, indem sie ihrem unbedingten Willen zur Unerpressbarkeit die Form des Rechts gibt, mit dem erst in einem Rechtsstaat alles seine Ordnung hat.
Das verabschiedete Gesetz wird dem neuen Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt - und der zögert. Monatelang lässt Köhler das Gesetz auf seinem Schreibtisch liegen, schreibt Briefe an Kanzler und Innenminister, in denen er seine Bedenken, die ihn umtreiben, mitteilt. Mit dem wohlgezielten Abschuss eines Verkehrsfliegers durch eine Bundeswehrmaschine und dem damit verbundenen hundertfachen Ableben unbeteiligter deutscher Staatsbürger sieht der Bundespräsident nämlich mindestens zwei hochrangige Rechtsgüter der Bundesrepublik mitgetroffen: den Art. 2, Abs. 2 Grundgesetz, mit dem der deutsche Staat unbescholtenen Deutschen freundlicherweise "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" gewährt, und den Art. 35 Grundgesetz, mit dem sich deutsche Regierungen den Einsatz ihres schlagkräftigsten Gewaltapparates im Innern der Republik nur bei Naturkatastrophen erlauben. Das neue Luftsicherheitsgesetz erlaube "in letzter Konsequenz den Tod Unbeteiligter an Bord und Boden", und das geht für den obersten Repräsentanten der zu allem entschlossenen Nation sachlich voll in Ordnung, auch er will den "notwendigen zusätzlichen Sicherheitsanforderungen für die Abwehr von terroristischen Bedrohungen" (so Köhler in seinem Begleitbrief zur Unterschrift) keinen Stein in den Weg legen.
Nur zeigt halt dieses Gesetz auch in aller Deutlichkeit, wie sehr die Gewährung des "Rechts auf Leben" die staatliche Verfügung über das Leben ist, die eben – wenn es dem Staat ab jetzt unbedingt darauf ankommt – die vorsätzliche und rechtlich erlaubte Tötung tatunbeteiligter Bürger zur Gefahrenabwehr mit einschließt - und zwar ausgerechnet durch die Bundeswehr, deren Einsatz im Innern bislang nicht vorgesehen ist. Damit werde fast so etwas wie "ein eigenes Rechtsregime für die Bundeswehr" geschaffen, und insofern greife das neue Gesetz zweimal dermaßen tief in den Verfassungsbestand der BRD ein, dass dem Bundespräsidenten das rechtsstaatliche Niveau der Erlaubnis - bislang hat sie sich die Regierung mit ihrer Parlamentsmehrheit bloß selbst erteilt - nicht ausreicht. Die Ermächtigung zum "finalen Rettungsabschuss" (Burkhard Hirsch, FDP) soll deswegen schon das höchste deutsche Rechtsprechungsorgan selbst erteilen. Der verehrte Bundespräsident unterschreibt im Januar das Gesetz und macht damit "den Weg frei für eine verfassungsrechtliche Überprüfung."
Zunächst wollten das Schilys Kollegen aus den unionsgeführten Ländern unter der Führung des bayerischen Ministers für law & order Beckstein auch und das Gesetz in seiner jetzigen Fassung per Karlsruher Richterspruch zu Fall bringen. Den christlichen Herren über die innere Sicherheit geht nämlich die Ermächtigung, die das aktuelle Gesetz erlaubt, nicht weit genug. In den Zeiten des Antiterrorkriegs können sie sich noch viel mehr Gelegenheiten vorstellen, die feine deutsche Militärmacht im Lande selbst zu gebrauchen, und stricken die "Logik" des rotgrünen Gesetzes konsequent fort: Wenn man schon Kriegsmittel gegen Terroristen unbedingt einsetzen will, dann muss man aber auch mal den Einsatz der Bundeswehr im Lande "aus der verfassungsrechtlichen Grauzone" (FAZ, 13.1.) herausholen und die alte rührselige, aus dem Geist des Antifaschismus geborene verfassungsrechtliche Beschränkung im Gebrauch der Bundeswehr nach innen wegschmeißen. Für Beckstein und Co ist es einfach ein Unding, einen überlegenen Gewaltapparat zu haben und über ihn im heimischen Antiterrorkrieg nicht frei verfügen zu können: "Derzeit hat die Polizei die Befugnis zum Eingreifen, aber nicht die Möglichkeiten, die Bundeswehr hätte zwar die Möglichkeiten, aber nicht die Befugnis." (Beckstein, Tagesspiegel, 15.1.) Dieses Drangsal wird sich doch beseitigen lassen, wie schon damals bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, damit die obersten Rechtsgrundsätze deutscher Politik auch innen wieder zu den gestiegenen Ansprüchen im freiheitlichen Gebrauch von Gewalt passen. Daher plädieren die Unionschristen jetzt gleich für eine Grundgesetzänderung und haben dafür bei Schily offensichtlich offene Türen eingerannt: Der Bundesinnenminister zeigt sich "kompromissbereit" und "will nun doch", laut SZ vom Wochenende, "mit der Union über eine Grundgesetzänderung zum neuen Luftsicherheitsgesetz reden."
Dem Einwand des in Karlsruhe klagenden Hirsch, "es verstoße gegen die Grundlagen der Verfassung, wenn sich der Staat das Recht nehmen will, mit den Tätern auch deren Opfer zu töten" würde damit rechtsstaatlich einwandfrei die Grundlage entzogen. Abgesehen davon, dass der Altliberale in der Sache selbst völlig daneben liegt: Sein in der SZ vom 19. Januar zitierter Spruch ist ihm bei der Zustimmung des deutschen Bundestags zum Krieg gegen Jugoslawien nicht eingefallen, als die Aeroplane der NATO versuchten, Belgrad einzuäschern und dabei zwangsläufig zwischen "Tätern und Opfern" wenig unterscheiden konnten.
Wenn womöglich demnächst in großer Koalition "die nötige Rechtssicherheit" umfassend nicht bloß in der Luft, sondern auch gegen "die Abwehr von Terrorangriffen zur See" im Rahmen einer Renovierung der Verfassungsartikel 35 und 87a, wie das die Union will, hergestellt wird, dann wissen die potentiellen Feinde und Erpresser Deutschlands ganz genau, wie prinzipiell ernst es deutschen Politikern mit ihrer Gewaltbereitschaft und Rücksichtslosigkeit gegen Leib und Leben hunderter Menschen ist. Piloten kennen seither bei Unregelmäßigkeiten in Funkverkehr und Routenwahl ein zusätzliches Sicherheitsproblem: Sie müssen die mittlerweile mehrmals im Monat aufsteigenden schussbereiten Tornados davon überzeugen, dass ihr Linienflugzeug keine "Waffe" in der Hand von Terroristen ist. Und die politische Klasse insgesamt hat eine Rechtsdiskussion, in der einer den anderen übertrumpft. Bei der geht es um die rechtsstaatlich saubersten Planung eines "Extremfalls", der zwar laut dem Minister für extreme Innere Sicherheit "höchst unwahrscheinlich, nahezu ausgeschlossen" ist. (Schily laut SZ vom 13. Januar), aber durch seine bloße Möglichkeit endlich dafür sorgt, dass "der Verteidigungsminister" für seine "neuen Befugnisse die nötige Rechtssicherheit" in die Verfassung hineingeschrieben bekommt, so der CDU-Innenexperte Koschyk am 28. Januar im Bundesreichstag.
Ein parteiübergreifendes Happyend scheint unvermeidlich: Die öffentliche Gewalt hat nämlich vom Recht keine Beschränkung zu befürchten. Es ist vielmehr ihr schönstes Attribut.