Übersicht | Teil 1 wurde am 15.3.04 gesendet
Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 22. März 2004
Was die Arbeitgeber der Metallindustrie fordern gefällt der IG Metall überhaupt nicht: Ausdehnung der Wochenarbeitszeit, unbezahlte Stunden, möglichst nur noch betriebliche Vereinbarungen, also Hinausdrängen der Gewerkschaft als "Tarifpartner" –, das würde ja zur Preisgabe ihrer Verhandlungsmacht führen, wäre also der Anfang vom Ende ihrer Position als Tarifvertragspartei. So sieht es erst einmal aus, als käme es zu einer harten Auseinandersetzung mit dem bekannten Drum und Dran: Streikdrohungen und Warnstreiks. Am Ende steht jedoch eine "überraschend schnell" zu Stande gekommene Vereinbarung, die das Hauptanliegen der IGM bedient: Sie wahrt ihre Tarifhoheit – und dafür kommt sie den Arbeitgebern in allen anderen Fragen, bei deren materiellen Ansprüchen, gerne entgegen. Das geht folgendermaßen:
Eine der großen Ideen der Gewerkschaft, die sie über lange Jahre propagierte, war die Behauptung, es gebe einen großen Topf, aus dem das Lebensmittel Arbeit an alle Bedürftigen gerecht ausgeteilt werden sollte. Besonders gern verwies sie dabei auf die ständig wachsende Zahl der Überstunden: Die könne man doch reduzieren und dafür Arbeitslose einstellen. Diesen Schwindel, dass die Einrichtung von Arbeitsplätzen sich irgendwie an den Interessen der Lohnabhängigen zu orientieren habe, vertritt die Gewerkschaft jedoch hauptsächlich gegenüber ihren Leuten. Die denken auch nach noch so vielen entgegengesetzten Erfahrungen nichts anderes, als dass ihre Lohnabhängigkeit, wenn es schon ihre einzige Einkommensquelle ist, dann auch eine einigermaßen taugliche sein müsste – die Gewerkschaft bestärkt sie in diesem Fehler. Im Umgang mit den Arbeitgebern legt sie allerdings mehr von dem an den Tag, was in einer perfekten Marktwirtschaft "ökonomische Vernunft" heißt: Sie erkennt die Kriterien der Gegenseite vorbehaltlos an und trifft mit der eine "Vereinbarung". In der steht gleich am Anfang, dass das hohe Gut ‚Arbeitsplatz’ ganz und gar vom Wohlergehen des Kapitals abhängig ist:
"Ziel dieser Vereinbarung ist es, am Standort Deutschland bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Dies verlangt den Erhalt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Innovationsfähigkeit und der Investitionsbedingungen. Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zu diesen Zielen und zu ihrer Aufgabe, den Rahmen für mehr Beschäftigung in Deutschland zu gestalten."
Wie gestaltet man nun so einen ‚Rahmen’, damit "Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsfähigkeit und Investitionsbedingungen" gewährleistet sind bzw. verbessert werden?
"Ist es unter Abwägung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen erforderlich, durch abweichende Tarifregelungen eine nachhaltige Verbesserung der Beschäftigungsentwicklung zu sichern, so werden die Tarifvertragsparteien nach gemeinsamer Prüfung mit den Betriebsparteien ergänzende Tarifregelungen vereinbaren oder es wird einvernehmlich befristet von tariflichen Mindeststandards abgewichen (z. B. Kürzung von Sonderzahlungen, Stundung von Ansprüchen, Erhöhung oder Absenkung der Arbeitszeit mit oder ohne vollen Lohnausgleich ...)."
"Tarifliche Mindeststandards" und Arbeitszeitvereinbarungen können also wegen einer "Abwägung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen" außer Kraft gesetzt werden und Lohn wird je nach Bedarf auch einmal nicht gezahlt. Das machen die ‚Tarifvertragsparteien’ – das sind der Arbeitgeberverband und die IGM – in Absprache mit den ‚Betriebsparteien’ – das sind die Unternehmer und die Betriebsräte – miteinander aus, und dabei sind zwei Dinge klar: Erstens sind die Profitbedürfnisse der einzelnen Unternehmen der alles bestimmende Verhandlungsgegenstand und zweitens sind die Betriebsräte bereit, so gut wie alle Anforderungen der Betriebsleitung zu erfüllen – natürlich immer mit dem Zusatz: "Nur so lassen sich Arbeitsplätze sichern". Nämlich immer die, die nicht gerade "abgebaut" werden. Dass die ‚Tarifvertragspartei’ Arbeitgeberverband dagegen keinen Einwand hat, versteht sich, aber auch die ‚Tarifvertragspartei’ IGM sagt hiermit, dass sie sich daran halten wird. Die zentrale Gewerkschaftsideologie, nämlich die von der Lohngerechtigkeit, wird damit stillschweigend aus dem Verkehr gezogen: Ihr zufolge sollte man glauben: Die Gewerkschaft richte ihre Lohnkämpfe danach aus, dass der Arbeitskraft mit dem Arbeitsentgelt ihre Leistung ganz gerecht und jede Arbeitsstunde Stück für Stück entgolten werde, so dass auf ihrer Seite im Prinzip keine Ansprüche mehr offen blieben. Wenn Arbeitsstunden jedoch gleich gar mehr nicht bezahlt werden, kann davon ja keine Rede mehr sein. Mit diesem Schwindel muss halt mal Schluss sein, wenn die ganze Republik sich einig ist, dass "die Lage auf dem Arbeitsmarkt" es schlicht verbietet, bei einer Arbeit überhaupt danach zu fragen, wie lange sie dauern und was dafür bezahlt werden soll. Es langt, wenn die Arbeitgeber nicht bloß ihren Betriebsrat vorher informieren, sondern auch ihren Tarifvertragspartner vorher fragen, wenn sie von "tariflichen Mindeststandards" abzuweichen gedenken:
"Die Betriebsparteien prüfen, ob die Maßnahmen im Rahmen der geltenden Bestimmungen ausgeschöpft sind, um Beschäftigung zu sichern und zu fördern. Die Tarifvertragsparteien beraten auf deren Wunsch die Betriebsparteien, welche Möglichkeiten hierzu im Rahmen der Tarifverträge bestehen."
Die IGM betont nun schon sehr lange, dass im Prinzip von ihr aus immer alle Möglichkeiten bestehen, Arbeiter länger arbeiten zu lassen und schlechter zu bezahlen als im Tarifvertrag vorgesehen, und dafür verweist sie – sehr glaubwürdig – auf unzählige Ausnahmeregelungen, für die sie sich noch allemal hergegeben hat. Das einzige, worauf sie unerbittlich besteht, ist ihre Verhandlungsvollmacht. Aber auch da weiß sie, dass die den Umständen entsprechend "flexibel" zu handhaben ist:
"Nach 3 Jahren ... sind die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit zwischen den Tarifparteien und den Betriebsparteien auszuwerten" und es ist gemeinsam mit den Arbeitgebern "darüber zu entscheiden, ob die Balance zwischen den Entscheidungsmöglichkeiten der Tarif-/Betriebsparteien in Richtung mehr Entscheidungskompetenz der betrieblichen Ebene zu verändern ist."
So weiß die IG Metall zwar jetzt schon, dass sich diese "Balance" immer mehr in Richtung einer größeren "Entscheidungskompetenz der betrieblichen Ebene" verschieben wird, aber immer noch ist sie im Geschäft. Das kommt für den BDA-Präsidenten Hundt schon einer schweren Niederlage gleich:
"Die von Wirtschaft und Politik angestrebte neue Balance zwischen Flächentarifverträgen und betrieblichen Regelungen ist nicht erreicht worden. Das ist zu wenig und nicht mit den von uns vorgeschlagenen Instrumenten vereinbar." (FAZ, 14.2.)
Andererseits wissen aber er und seine Kollegen auch, dass mit der Beteiligung der Gewerkschaft alles zu machen geht, und das versprechen die Arbeitgeber auch voll auszureizen:
"Hundt sprach gleichwohl von einem ‚bemerkenswerten Ansatz’, da eine Erhöhung oder Senkung der Wochenarbeitszeit mit oder ohne vollen Lohnausgleich künftig nicht nur in Härtefällen, sondern auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionsbedingungen" – im Klartext also: immer – "ermöglicht werden soll. ‚Das war nicht unser Vorschlag für rein betriebliche Regelungen, aber wir werden die IG Metall jetzt beim unterzeichneten Wort nehmen, und es muss sich erweisen, inwieweit diese Zielsetzung in den Betrieben umgesetzt wird.’" (ebd.)
Am Ende werden die Arbeitgeber total unzufrieden sein; das steht jetzt schon fest, denn die sind so. Das schmälert aber nicht die Leistung, mit der die IG Metall sich in der Tarifrunde dieses Jahres um den reformerischen Fortschritt der Schröder-Republik und ihres Berliner Kapitalismus verdient gemacht hat. Faktisch räumt sie den Unternehmern die Freiheit ein, nach Bedarf des Hauses und ohne Zwang zu entsprechender Bezahlung die Arbeitszeiten ihrer Belegschaft zu verlängern. Dabei lässt sie auf ihr Vertretungsmonopol für Arbeitnehmerinteressen im Allgemeinen nichts kommen – und genau so leistet sie ihren wesentlichen Dienst am bundesdeutschen Gemeinwesen: Auf oberster Ebene und allgemeinverbindlich für ihre Klientel organisiert sie, was auf unterer Ebene und "vor Ort" den Betriebsräten überlassen bleibt, nämlich die Ohnmacht der Lohnabhängigen, die genau dadurch alternativlos von allen kapitalistischen Rechnungen abhängig gemacht werden. Die Gewerkschaft sorgt dafür, dass der Druck, den die Arbeitslosigkeit ja keineswegs ganz von selbst auf die Löhne und die Lebensbedingungen der Arbeitnehmerschaft ausübt, eben bei diesen Löhnen und Lebensbedingungen auch wirklich ankommt. Sie macht diesen Druck überhaupt erst praktisch wirksam, indem sie ihn als Leitfaden für ihre tariflichen Vereinbarungen anerkennt. Der Form nach handelt sie dabei immer noch als Widerpart der Arbeitgeber und ihre Zugeständnisse kommen daher wie Beschränkungen der unternehmerischen Freiheit daher. Dieses Erscheinungsbild ist für die Gewerkschaftsführung ihrer Basis gegenüber schon ihre ganze Legitimation als unersetzliche Interessenvertretung und auch schon ihre ganze Überzeugungsarbeit. Andererseits ist das für die Gewerkschaft aber auch ein ewiger Stachel, sich der nationalen Öffentlichkeit, die das gewerkschaftliche Treiben genau deswegen skeptisch bis feindselig beäugt, um so nachdrücklicher als unentbehrliche Garantin des ökonomisch Vernünftigen zu empfehlen. Und das muss man ihr lassen: Die Lüge vom kapitalistischen Arbeit-Geben als einzigem Heilmittel für alle sozialen Übel, die daraus folgen, im Namen der Opfer zu beglaubigen und zu bekräftigen, das bringt wirklich niemand so gut wie sie.
Diese zweiteilige Analyse – Teil I wurde am 15.03. gesendet – ist im GegenStandpunkt 1-04 erschienen unter dem Titel
Neue Sitten in den Tarifverhandlungen der Metall- und Elektroindustrie:
"Ein Schluck aus der Pulle" – diesmal für die Arbeitgeber
Im Buchhandel oder beim GegenStandpunkt-Verlag erhältlich