Die Analyse des GegenStandpunkt-Verlags in Radio Lora München vom 2. Februar 2004
Einigen Spitzenmanagern und Aufsichtsratsmitgliedern der von Vodafone übernommenen Mannesmann AG wird der Prozess gemacht, darunter dem Chef der Deutschen Bank, Ackermann und dem vormaligen IG-Metall-Vorsitzenden, Zwickel. Sie werden der Veruntreuung, der unrechtmäßigen Bereicherung und der Beihilfe dazu beschuldigt. Die Justiz will prüfen, ob die 60 Millionen Euro rechtlich in Ordnung gehen, die bei der Übernahme an den Vorstandschef Esser und andere Manager, an ehemalige Vorstände und deren Angehörige geflossen sind.
Eine prima Gelegenheit, eine höchstinteressante Frage zu wälzen, nämlich ob einer zu Recht verdient, was er verdient. Klar, dass Manager einen Haufen verdienen, aber haben es diese Herren nicht entschieden zu weit getrieben? So fragen kann man nur, wenn man einerseits vom großen Unterschied zwischen dem "kleinen Gehaltsempfänger" und dem "Topmanager" weiß, andererseits aber zwischen den beiden eine Gemeinsamkeit ausfindig gemacht hast, die einen Vergleich ermöglicht: Die Gemeinsamkeit soll darin bestehen, dass beide – zwar unterschiedlich, aber dennoch – bezahlt werden, und zwar für ihre Leistung für das Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind. Und die, die diese Frage wälzen, meinen, die Bezahlung müsste ein gerechter Ausdruck für die erbrachte Leistung sein – was doch bei den Herren Esser & Co. einigermaßen zweifelhaft sei; in vornehmer Kommentatoren-Ausdrucksweise: "Wo hört in der globalen Wirtschaftswelt eine leistungsgerechte Bezahlung auf, wo fängt die Selbstbedienung an?" Reingefallen, kann man da nur sagen – denn an dem wirklichen Verhältnis von Lohn und Leistung zielt man mit dieser Fragestellung voll vorbei. Weder gibt es einen Zusammenhang von Lohn und Leistung, noch lassen sich Manager und Arbeiter darüber vergleichen, dass beide bezahlt werden. Die Vorstellung einer leistungsgerechten Entlohnung ist absurd.
Der Arbeiter bekommt Lohn dafür, dass er sich für eine Arbeit zur Verfügung stellt, deren Ergebnis dem Unternehmer gehört. Das geht ihn also nichts an und eingestellt wird er damit und unter der Bedingung, dass sich seine Arbeit für das Unternehmen rentiert, d.h.: Er schafft dem Unternehmen mehr verkäuflichen Warenwert, als er Lohn nach Hause trägt. Den Gegenwert seines Lohnes erarbeitet der Arbeiter mithin in nur einem Teil seiner Arbeitszeit, den Rest des Tages arbeitet er für das Unternehmen – umsonst. Das ist der grundlegende Gegensatz zwischen Arbeiter und Unternehmer. Denn der Unternehmer will den unbezahlten Teil des Arbeitstages ständig auf Kosten der bezahlten Arbeitszeit erhöhen, mit der logischen Konsequenz, dass er damit den Teil, der für den Lebensunterhalt des Arbeiters steht, verringert. Wie groß der eine und der andere Teil seines Arbeitstages ausfällt, ist Ergebnis des Kampfes der beiden Parteien, die ein entgegengesetztes Interesse vertreten. Lohnarbeiter können die Höhe ihrer Einkünfte nicht durch ihre Leistung erhöhen, sondern allenfalls durch den Druck, den sie mit der Drohung der Arbeitsverweigerung auf die Unternehmerkalkulation ausüben können. Wenn eine deutsche Gewerkschaft heutzutage meint, mit lauter "Sozialpartnerschaft" diesen Gegensatz weggemacht zu haben, dann ist das eben eine Unwahrheit und ändert am grundlegenden Verhältnis rein gar nichts. Nichts von alledem hat etwas mit Gerechtigkeit oder einer Bemessung des Entgelts an der erbrachten Leistung zu tun. Die Leistung, für die der Arbeiter bezahlt wird, besteht allemal darin, dass er eine unbezahlte Leistung abliefert. Das ist die Bedingung seiner Beschäftigung.
Die Vergütung von Managern folgt in jeder Hinsicht entgegengesetzten Prinzipien: Sie erfüllen im Auftrag und zum Nutzen der Kapitaleigner die Funktion des Kapitalisten. Ihre Arbeit besteht darin, Entscheidungen zu fällen über die Arbeit, die andere zu machen haben, sie zu kontrollieren und aus ihnen die Leistung herauszuholen, die die Eigentümer reich macht. Manager tragen tatsächlich eine schwere Verantwortung, nämlich die, die Aneignung der unbezahlten Arbeit zu organisieren, die die Belegschaft abzuliefern hat. An dem Profit, den sie den Eigentümern hereinholen, werden sie nicht schlecht beteiligt. Dafür brauchen sie nicht zu kämpfen, denn die Eigentümer wissen schon, was sie an ihnen haben. Die Beteiligung am Firmenerfolg muss sich dabei noch nicht einmal am vergangenen, schon erzielten Erfolg orientieren; sie kann ebenso gut am zukünftigen Erfolg Maß nehmen, den die Firma unter der Ägide des betreffenden Betriebsführers anstrebt. Ein Konzern, der sich einen sündhaft teuren Sanierer leistet, einen weltweit ausgewiesenen Spitzenmann ins Haus holt, zeigt, wo er sich in der Konkurrenz sieht und demonstriert seine Finanzkraft. Die Bezüge der Spitzenleute repräsentieren Größe und Erfolgsanspruch einer Kapitalgesellschaft – und sind dadurch selbst noch Mittel ihrer Konkurrenz um Kredit und Anleger. Es ist auch vollkommen gerecht, wenn Manager sich auch gleich ihre Bezüge selber genehmigen. Entsprechend ist das Selbstbewusstsein des Managers beschaffen: Er versteht sich als Feldherr der Produktionsschlacht und des Kampfes um den Markt, schreibt die Erfolge, die "sein" Unternehmen erzielt, sich und seiner herausragenden Persönlichkeit zu; oder wie es der angeklagte Bankchef Ackermann ausdrückt: schließlich sei er es, der "die Werte schafft". Dieses Selbstbewusstsein hat insofern seine Richtigkeit, als eben Manager eben damit in seinem Beruf aufgeht, nur so die für solche Typen typische Rücksichtslosigkeit und Arroganz an den Tag legen kann, die es braucht, um aus schlaffem Untergebenmaterial eine schlagkräftige Markteroberungstrupp zu schmieden.
Solange der Erfolg des Unternehmens gegeben ist, neidet niemand dem Manager sein stattliches Jahregehalt. Die Aktionäre sind mit den Dividenden und Kurssteigerungen ihrer Aktien hochzufrieden, und die Öffentlichkeit bewundert die Smartheit und Cleverness unserer Topmanager. Wehe aber, wenn der Erfolg ausbleibt. Dann haben sie – sie stehen nun mal in der Verantwortung und das ist ihr Berufsrisiko – versagt und müssen sich als "Nieten in Nadelstreifen" beschimpfen lassen. Dann sind die vorher hochzufriedenen Aktionäre die ersten Geschädigten und schreien am lautesten. Die Belegschaft darf sich auf Papptafeln beschweren und in einem Sarg den Erfolg ihres Unternehmens zu Grabe tragen. Die Sache geht insgesamt sehr menschenfreundlich ab, weil der verantwortliche Spitzenmanager zwar mit einem Knick in seiner Karriere, aber mit einer dicken Abfindung abtritt. Für das ungebrochene Recht der Firma auf Erfolg, den Weg aus der Krise und den baldigen Wiederaufschwung muss nun ein neuer unverbrauchter Erfolgstyp her, der nunmehr für den Aufschwung zuständig ist – was er hauptsächlich dadurch tut, dass er die fälligen Entlassungen durchzieht.
Der Fall Mannesmann ist genauso abgelaufen, nur mit einem kleinen Unterschied: Geschädigte, die sich in unserem System so nennen dürfen, nämlich geschädigte Eigentümer, sind nicht angefallen. Eine feindliche Übernahme hat stattgefunden – aber auch nur beinahe, denn das Management hat am Ende der Übernahme doch zugestimmt. Durch sie ist ein deutscher ‘global player’ in der damals noch wachsenden Zukunftsbranche ‚Kommunikation’ liquidiert worden. Darüber ist die Regierung mäßig sauer, auch wenn sie dann doch nichts unternehmen wollte, um den Deal zu verhindern. Die Öffentlichkeit wittert Verrat des Managements am deutschen Standort. Dem Verdacht, dass Esser & Co nicht das Wohl des Unternehmens, sondern zu dessen Schaden ihre persönliche Bereicherung im Auge gehabt hätten, liefert der "goldene Handschlag", mit dem Vodafone sich Essers Zustimmung erkauft hat, das Indiz. Zeitungen fordern die juristische Überprüfung der Millionen-Abfindungen und strafrechtliche Konsequenzen, und das geschieht ja nun auch.
Aber von Schädigung im Sinne des Rechts, kann dennoch nicht die Rede sein. Die Aktionäre, im juristischen Sinn die Eigentümer, verdienen prächtig an der Übernahme: Die monatelange "Abwehrschlacht" des Vorstands treibt den Wert ihrer Aktien um ein Vielfaches in die Höhe. Vodafone, der künftige Eigentümer, weiß die Millionen, die sich der alte Vorstand für sein Ausscheiden aus der Übernahmemasse aneignet, gut angelegt: Mit der erkauften Kooperation geht der Eigentümerwechsel glatt über die Bühne. Das einzige was das Gericht in dem laufenden Verfahren prüft, ob die 60 Mio. nicht eigentlich doch dem Unternehmen bzw. den Aktionären zustehen.
Das ist noch so ein Unterschied zwischen den Vergütungen der Arbeiter und der Manager: Die einen können schnell mal 60 Millionen einsacken und schädigen damit in Wirklichkeit niemanden. Wenn Arbeiter 3 Prozent Lohnerhöhung verlangen, ruinieren sie die deutsche Wirtschaft.
Gekürzte Fassung des Artikels "Der Fall Ackermann u. a." in GegenStandpunkt 4-03, S. 18 ff.